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Mann verurteilt: Molotow-Cocktail-Angriff auf Ex-Freundin in Lübeck!

Ein 34-jähriger Mann wurde wegen versuchten Mordes verurteilt, nachdem er einen Molotow-Cocktail in die Wohnung seiner Ex-Freundin warf. Trotz der schweren Tat blieb es bei Sachschaden.

Ein 34-jähriger Mann wurde vom Landgericht Lübeck wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verurteilt. Diese Entscheidung wurde am 27. Januar 2025 publik, obwohl die Tat bereits im Juni 2024 stattfand. Der Angeklagte, Thorben S., hatte einen Molotow-Cocktail in die Wohnung seiner Ex-Freundin und deren neuen Freund geworfen. Glücklicherweise blieb die Flasche unversehrt, wodurch niemand verletzt wurde.

Die Richterin Gesine Brunkow sprach ein Urteil von fünf Jahren und neun Monaten Haft aus. Diese Strafe liegt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechseinhalb Jahre gefordert hatte. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt für den Angeklagten an. Die Verteidigung hatte sogar eine Haftstrafe von nur vier Jahren und zwei Monaten beantragt.

Tatverlauf und Hintergründe

Nachdem sich Thorben S. am 13. Juni 2024 von seiner 15-jährigen Freundin getrennt hatte, eskalierte die Situation am Tatabend. Thorben S. vereinbarte ein klärendes Gespräch mit seiner Ex-Freundin und ihrem neuen Freund auf einem Supermarktparkplatz in Lübeck. Dieses Treffen endete in einem Konflikt, der zu der gewalttätigen Handlung führte.

Die Eskalation begann nach aggressiven Nachrichten zwischen Thorben S. und dem neuen Freund seiner Ex-Freundin. Thorben S. folgte dem Paar zu deren Wohnung, zertrümmerte ein Fenster mit einem Stein und warf den Brandsatz hinein. Ein Brandsachverständiger stellte fest, dass ein Feuer sich innerhalb von 20 Minuten hätte ausbreiten können, wäre die Flasche zerbrochen.

Psychologischer Zustand des Angeklagten

Thornen S. gestand, dass er mit seiner Tat „maximalen Schaden“ anrichten wollte, jedoch keine Verletzungen oder Todesfälle in Kauf nehmen wollte. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass er in der Zeit nach der Trennung Drogen konsumierte und Alkohol trank, was zu einer möglichen eingeschränkten Steuerungsfähigkeit führte.

Die Richterin stellte fest, dass zwei Mordmerkmale erfüllt waren: Heimtücke und der Umgang mit gemeingefährlichen Mitteln. Nach einer Haftstrafe von etwa 14 bis 15 Monaten soll Thorben S. in eine Entziehungsanstalt überführt werden, um seine Abhängigkeit zu überwinden. Am Ende des Verfahrens verzichteten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

Gesellschaftliche Implikationen

Die Tat wirft ein Licht auf die komplexen sozialen und psychologischen Dynamiken, die hinter gewalttätigem Verhalten stehen. Solche Fälle heben die Bedeutung von Hilfsangeboten für psychisch belastete Personen hervor. Laut dem UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) sind umfangreiche Statistiken zur Kriminalität und zum Strafjustizsystem notwendig, um geeignete Präventionsstrategien zu entwickeln und zu implementieren. Diese Statistiken können dazu beitragen, die Ursachen von Gewalt zu verstehen und angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Entwicklungen zu formulieren. Mehr Informationen dazu sind auf der Seite des BKA verfügbar.

Insgesamt zeigt der Fall von Thorben S. die Notwendigkeit verstärkter gesellschaftlicher Anstrengungen zur Prävention von Gewalt und zur Unterstützung gefährdeter Personen, insbesondere in konfliktreichen zwischenmenschlichen Beziehungen.

Referenz 1
www.mopo.de
Referenz 2
www.ln-online.de
Referenz 3
www.bka.de
Quellen gesamt
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