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Ältere Kielerin verliert fünfstellige Summe durch perfiden Schockanruf

Eine 81-jährige Kielerin fiel auf einen Schockanruf herein und verlor eine fünfstellige Summe. Betrüger gaben sich als Polizisten aus und drängten sie zur Geldübergabe. Die Polizei sucht Zeugen.

Eine 81-jährige Frau aus Kiel ist Opfer eines perfiden Schockanrufs geworden, bei dem die Betrüger eine fünfstellige Geldsumme erbeuteten. Wie kn-online.de berichtet, erhielt die ältere Dame am Dienstag nachmittags einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten. Der Anrufer behauptete, ihr Sohn habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und befände sich in Gewahrsam.

Im Verlauf des Gesprächs übergab der Anrufer das Wort an einen angeblichen Anwalt, der versicherte, dass er den Sohn gegen Kaution freilassen könne. Unter dem Druck der emotionalen Situation und der Behauptungen der Betrüger übergab die Frau schließlich das Geld an eine vermeintliche Mitarbeiterin der angeblichen Rechtsvertretung. Diese Übergabe fand im Bereich der Einmündung Walkerdamm/Hopfenstraße zwischen 17 und 19 Uhr statt.

Schockanrufe im Fokus

Solche Schockanrufe sind ein weit verbreitetes Phänomen, welches die Polizei und das Bundeskriminalamt (BKA) alarmiert. Das BKA warnt seit Mai 2023 vor dieser Betrugsmasche, die häufig ältere Menschen ins Visier nimmt. Die Betrüger geben sich als nahe Angehörige aus, who in Notlagen sind, und setzen ihre Opfer unter Druck, indem sie von ihnen verlangen, schnell zu handeln. Besonders wirksam dabei ist der Einsatz von emotionalen Geschichten, in denen ein angebliches Vergehen eines Familienmitglieds oder ein medizinischer Notfall ins Spiel gebracht wird. Oft wird den Opfern suggeriert, dass sie dringend finanzielle Hilfe leisten müssen, um ihre Angehörigen zu retten oder um Kautionen zu zahlen.

Das BKA hat mitgeteilt, dass die Betrüger oft in mehreren Schritten agieren. Häufig wird ein weinerliches Gespräch von einem vermeintlichen Familienmitglied begonnen, das sich schnell an einen weiteren Täter übergibt, der sich als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt. Die Täter verhindern in vielen Fällen auch, dass die betroffenen Personen Kontakt zu echten Verwandten oder zur Polizei aufnehmen können.

Die Täter und die ergriffenen Methoden

Die Täter nutzen den Schockmoment, um sofortige finanzielle Entscheidungen zu erzwingen. Eine Taktik besteht darin, dass die geforderten Beträge, die bis zu 100.000 Euro betragen können, sehr rasch überwiesen oder übergeben werden müssen. Oft werden die Opfer angewiesen, zum Beispiel an einem bestimmten Ort auf einen Abholer zu warten. Während dieser Übergabe werden sie erneut unter Druck gesetzt. In dem Fall in Kiel wurde die Täterin als dunkelhaarig, etwa 20 Jahre alt und 1,55 Meter groß beschrieben und sprach mit einem osteuropäischen Akzent. Diese Informationen wurden von der Polizei in ihre Fahndung aufgenommen, und sie bittet mögliche Zeugen, sich über die Rufnummer 0431 160 3333 zu melden.

Schutzmaßnahmen und Prävention

Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, rät das BKA den Menschen, folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Legen Sie auf, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, und geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen am Telefon preis. Rufen Sie Angehörige unter bekannten Nummern an, um die Identität des Anrufers zu überprüfen, und übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte. Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch sollte sofort die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden. Zudem wird geraten, dass sich Betroffene an Beratungsstellen wie den „WEISSEN RING“ wenden können, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Das häufige Ziel dieser Betrugsmaschen ist eindeutig die ältere Generation, die oft durch die geschickten Manipulationsstrategien der Betrüger in eine schwierige Situation gebracht wird. Die Polizei warnt eindringlich, wachsam zu sein und im Zweifel immer auf die Seite der Sicherheit zu setzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden interessierte Leser auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention.

Referenz 1
www.kn-online.de
Referenz 2
www.bka.de
Referenz 3
www.polizei-beratung.de
Quellen gesamt
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