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Drei Jahre Haft für Mutter: Tragisches Schicksal eines Säuglings in Gummersbach

Eine 41-jährige Mutter wurde am Kölner Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihr 14 Wochen altes Baby starb an den Folgen eines Schütteltraumas. Details zum Urteil und den vorangegangenen Misshandlungen.

Am Kölner Landgericht wurde heute ein erschütterndes Urteil verkündet: Eine 41-jährige Mutter aus Gummersbach wurde zu drei Jahren Haft verurteilt wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Während der Urteilsbegründung brach die Angeklagte in Tränen aus und äußerte über einen Dolmetscher, dass sie sich das nicht länger anhören wolle. Die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann forderte sie auf, zuzuhören. Die 20. Große Strafkammer stützte sich dabei auf die schweren Vorwürfe, die in diesem tragischen Fall erhoben wurden. Das Urteil entspricht den Forderungen der Anklage und zeigt die tiefen Versäumnisse in der Fürsorgepflicht der mutmaßlichen Eltern.

Der verstorbene Säugling, der im Mai 2022 nur 14 Wochen alt war, starb an den Folgen eines Schütteltraumas. Vor seinem Tod hatte das Kind bereits unermessliches Leid erlitten. Eine Obduktion ergab, dass der Säugling unterernährt war und zwischen der dritten und vierten Früherkennungsuntersuchung an Gewicht verloren hatte. Zudem wurden verheilte, wochenalte Rippenbrüche und ein Schädelbruch festgestellt. Letzterer war jedoch nicht ursächlich für den Tod des Kindes, dessen genaue Todesursache durch die Gerichte nicht klar ermittelt werden konnte.KSTA berichtet, dass die Angeklagte im Prozess den Vater des Kindes belastete, der bereits im Juni 2024 wegen ähnlich schwerer Vorwürfe zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Familienhistorie und Misshandlungen

Die Mutter bestritt am ersten Verhandlungstag die Vorwürfe. Sie wird beschuldigt, ihr 14 Wochen altes Baby im Mai 2022 mit Säuglingsmilch gefüttert zu haben, wobei die Milch aus Mund und Nase des Kindes lief. Berichten zufolge schüttelte die Mutter das Baby etwa zehn Minuten lang, während der Vater das Kind ebenfalls schüttelte und auf den Rücken drückte.TAG24 hebt hervor, dass diese Misshandlungen stattfinden konnten, während das Kind bereits unter mehreren physischen Verletzungen litt, die auf vorangegangene Misshandlungen hindeuten.

Der Prozess gegen die Angeklagte verzögerte sich ursprünglich, da die beiden Elternteile nach der ersten Anklage nicht erschienen waren. Haftbefehle wurden erlassen, wobei der Vater bereits festgenommen wurde, während die Mutter im September 2023 in Haft kam. Die 41-Jährige befindet sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft, mittlerweile wurde gegen sie das Urteil verkündet. Die Schuldsprüche basieren auf Beihilfetatbeständen, wobei unklar bleibt, welcher Elternteil den Säugling letztlich geschüttelt hat.

Rechtlicher Rahmen und Kinderschutz

Die schrecklichen Umstände dieses Falls werfen Fragen hinsichtlich des Schutzes von Kindern auf. Kinder benötigen in ihrer Entwicklung Schutz und Hilfe, damit sie eigenverantwortliche Persönlichkeiten entwickeln können. Das Grundgesetz teilt die Verantwortung dafür primär zwischen den Eltern und dem Staat auf, was in dem Fall besonders bedeutsam ist. RECHTSLUPA beleuchtet, wie in Fällen von Schütteltrauma und Misshandlung das Familiengericht und das Jugendamt intervenieren, um das Wohl des Kindes zu sichern.

In Fällen wie diesem steht das Kindeswohl im Zentrum der gerichtlichen Entscheidungen; der Staat muss abwägen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im aktuellen Fall gibt es Anhaltspunkte für Schütteltraumata, die jedoch nur untersucht werden konnten, weil die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden. Auch die Verletzungen, die bei dem Baby festgestellt wurden, legten nahe, dass bereits vorher Misshandlungen stattgefunden hatten. Die Aufarbeitung dieser Tragödie könnte dazu beitragen, ähnliche Fälle in der Zukunft zu verhindern und das Bewusstsein für den Schutz von Kindern in der Gesellschaft zu schärfen.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 2
www.tag24.de
Referenz 3
www.rechtslupe.de
Quellen gesamt
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