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Bürgergeld-Reform: Jobcenter setzen auf Zusammenarbeit statt Sanktionen!

Die Jobcenter setzen verstärkt auf Kooperationen mit Bürgergeld-Empfängern. Sanktionen sinken drastisch. Die neuen Maßnahmen könnten die Unterstützung nach der Bundestagswahl 2025 beeinflussen.

Die Reform des Bürgergeldes hat tiefgreifende Veränderungen in der Unterstützung von erwerbsfähigen Personen gebracht. Jobcenter setzen zunehmend auf Kooperationen mit Bürgergeld-Empfängern und verzeichnen einen signifikanten Rückgang bei Sanktionen. Während im Jahr 2007 über 183.000 Sanktionen verhängt wurden, sind es von September 2023 bis August 2024 nur noch knapp 22.000. Dies zeigt, dass die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen als letztes Mittel betrachtet, um die Leistungsempfänger zu unterstützen, anstatt sie zu bestrafen. Heute beträgt die Gesamtzahl der arbeitslosen Leistungsberechtigten etwa 1,7 Millionen, ein Rückgang von 2,6 Millionen im Januar 2007, was die Effektivität der Reformen unterstreicht.

Insgesamt beziehen mittlerweile etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, einschließlich nicht erwerbsfähiger Personen und Angehöriger. Die Bürgergeld-Reform der Ampel-Koalition hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt, das bereits 2019 entschied, dass Kürzungen über 30 Prozent nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Dieses Urteil hebt hervor, dass auch Menschen, die gegen Regeln verstoßen, Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben, unabhängig von ihrem Verhalten, da die Menschenwürde unverfügbar ist. Das Grundrecht auf eine sichere Existenz stellt den Kern der gesetzlichen Regelungen dar, die die Grundsicherung gestalten.

Neue Strategien zur Integration

Neben der Reduktion von Sanktionen fördern die Jobcenter aktiv die Weiterbildung und den Erwerb von Berufsabschlüssen unter den Bürgergeld-Beziehern. Die Vermittlung dabei, für eine schnelle Arbeitsaufnahme Priorität zu haben, wurde jedoch aufgehoben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Menschen mehr Zeit und Flexibilität zu geben, sich auf die Suche nach Beschäftigung vorzubereiten und ihre Fähigkeiten auszubauen.

Die neuen Regeln, die seit März 2024 für sogenannte Totalverweigerer gelten, könnten jedoch den Druck auf diese Gruppe erhöhen. Wer bis zu zwei Monate lang keine Kooperation mit dem Jobcenter zeigt, kann seine Leistungen verlieren. Erste statistische Auswirkungen dieser Regelung sind noch nicht erkennbar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach der Bundestagswahl 2025 entwickeln wird, dann könnte unabhängig von der regierenden Koalition zusätzlicher Druck auf die Bürgergeld-Empfänger ausgeübt werden.

Rechtliche Grundlagen und Veränderungen

Das Bürgergeld ist im SGB II verankert und bietet eine Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, während die Grundsicherung bei Erwerbsminderung im SGB XII geregelt ist. Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld umfassen Hilfebedürftigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und einen deutschen Wohnsitz. Menschen, die erwerbsunfähig sind, können kein Bürgergeld beziehen, es sei denn, sie sind Teil einer Bedarfsgemeinschaft.

Durch die Übergangsregelungen, die bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber bestehen bleiben, wird den Leistungsempfängern eine gewisse Sicherheit gewährt. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen jedoch auch die Minderungshöhen und die Dauer der Sanktionen angepasst werden, da diese gegebenenfalls verfassungswidrig sind, wenn sie außergewöhnliche Härten für die Betroffenen zur Folge haben.

Insgesamt zeigt sich, dass die Anpassungen im Bürgergeld-System sowohl eine Reaktion auf vergangene Fehlentwicklungen als auch den Versuch darstellen, den Bedürfnissen einer sich verändernden Gesellschaft gerecht zu werden. Die Verknüpfung von Recht auf Existenzsicherung mit der Pflicht zur Mitwirkung an der Überwindung von Bedürftigkeit bleibt ein zentrales Thema in der politischen Diskussion.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.bundesverfassungsgericht.de
Referenz 3
www.arbeitslosenselbsthilfe.org
Quellen gesamt
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