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Verfolgungsjagd in Wildeshausen: Polizei sucht Zeugen nach Raserei!

Am 11. April 2025 kam es in Wildeshausen zu einer gefährlichen Verfolgungsfahrt. Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls, bei dem ein Fahrer ohne Führerschein mehrere Fußgänger gefährdete.

Am Freitag, dem 11. April 2025, ereignete sich gegen 11.15 Uhr in Wildeshausen eine Verfolgungsfahrt, die die Polizei auf den Plan rief. Eine zivile Funkstreifenwagenbesatzung hatte versucht, einen grünen Skoda Octavia mit polnischer Zulassung zu kontrollieren. Der 34-jährige Fahrer aus Wildeshausen gab jedoch Gas und bog nach links auf die Straße „Im Hagen“ ab. Dort überholte er zwei Autos und setzte seine rasante Fahrt auf der Straße „Am Hunteufer“ fort.

Der mutmaßliche Flüchtige gefährdete dabei nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch Fußgänger, als er einen Schotterweg nahm. Die Verfolgungsfahrt führte ihn anschließend nach rechts auf die Delmenhorster Straße, bevor sie auf einem Grundstück der Straße „Huntetor“ beendet werden konnte. Die Polizei sucht nun Zeugen des Vorfalls, insbesondere die Insassen der überholten Fahrzeuge.

Zusätzliche Vorfälle und Alkohol am Steuer

Am gleichen Tag wurde bereits um 3.10 Uhr ein 33-jähriger Rumäne auf der Autobahn 1 in Emstek kontrolliert. Der Fahrer eines Sattelzuges zeigte Schwierigkeiten beim Halten der Spur und geriet mehrfach auf den mittleren und den Standstreifen. Ein durchgeführter Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von 0,95 Promille. Dies führte zur Einleitung eines Verfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, einer angeordneten Blutprobe und der Beschlagnahme des Führerscheins.

Gemäß den aktuellen Verkehrsvorschriften liegt die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille. Bei einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur illegal, sondern gefährdet auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Für junge Fahrer bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille.

Diese beiden Vorfälle unterstreichen die dringende Notwendigkeit, verantwortungsvoll zu fahren und die Verkehrsregeln einzuhalten. Die Polizei appelliert an alle Zeugen, die möglicherweise Informationen zu den Vorfällen haben, sich zu melden, um weitere Klarheit zu schaffen.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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