
Ein aktueller Bericht zu Flugverspätungen und Annullierungen zeigt deutliche Unterschiede in den Stornierungsraten innerhalb Europas. Laut einer Auswertung des Fluggastrechte-Portals „Flightright“ hat Deutschland eine Annullierungsquote von 1,28 % und belegt damit den vierten Platz in Europa. Spitzenreiter im unzuverlässigen Flugverkehr sind Finnland mit 2,26 %, gefolgt von den Niederlanden (1,95 %) und Belgien (1,54 %). Weitere Länder in der Liste sind Großbritannien (1,08 %), Portugal (0,91 %), die Schweiz und Dänemark (jeweils 0,81 %), Irland (0,80 %) und Norwegen (0,53 %) berichtet die Dewezet.
Besonders auffällig ist die hohe Stornierungsquote des MÜNCHNER FLUGHAFENS, die mit 2,44 % die zweithöchste in Europa darstellt. In Deutschland liegt die Annullierungsquote an anderen bedeutenden Flughäfen wie Berlin-Brandenburg bei 1,54 %, Düsseldorf knapp unter 1 % und Frankfurt bei 0,73 %. Realistisch betrachtet könnte sich die Lage in den kommenden Monaten verschlechtern, aufgrund potenzieller interner Streiks und der Situation bei Lieferproblemen bei großen Herstellern wie Boeing und Airbus.
Flugverspätungen: Ein europaweites Problem
In den ersten Monaten dieses Jahres waren in Deutschland über 13 % der Flüge unpünktlich. Die größten Herausforderungen in puncto Verspätungen sehen wir in Portugal, wo mehr als 29 % der Flüge betroffen sind. Es folgen die Niederlande mit 22,6 % und die Schweiz mit 20,18 %. TAP Portugal hat die höchste Verspätungsrate unter den Fluggesellschaften mit über 37 %, dicht gefolgt von Air France und Finnair laut Dewezet.
Die Annullierungsquoten der führenden Airlines geben zudem Anlass zur Sorge. KLM führt hier mit 3,01 %, gefolgt von KLM Cityhopper (2,21 %) und Finnair (2,79 %). Lufthansa hat eine Annullierungsquote von 1,44 %, wohingegen Eurowings am besten abschneidet mit nur 0,33 % Stornierungen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich über Fluggastrechte zu informieren, insbesondere in der aktuellen Lage.
Rechte der Passagiere und wie man sie durchsetzt
Gemäß den Fluggastrechten der EU haben Passagiere bei Annullierungen Anspruch auf eine Rückerstattung des Flugpreises, eine alternative Beförderung oder einen Rückflug. Außerdem steht ihnen Unterstützung zu, wenn sie weniger als 14 Tage vor dem Flugdatum über die Annullierung informiert wurden, es sei denn, außergewöhnliche Umstände liegen vor betont die EU-Website.
Wichtig dabei ist, dass Güte und Verantwortung der Fluggesellschaften trotz möglicher interner Streiks an den Flughäfen bestehen bleiben, was ebenfalls in den EU-Regelungen festgehalten ist. Bei Problemen können Passagiere Unterstützung durch nationale Behörden in Anspruch nehmen. Im Falle einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Fluggäste ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen erläutert die EU-FAQ-Seite.