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Sanierung der Kirchheimer Ortsmitte: Ein Schritt in die Zukunft!

Am 6. März 2025 informierten rund 50 Bürger in Kirchheim über die geplante Sanierung der Ortsmitte. Ziele sind bessere Verkehrsführung, Aufwertung der Infrastruktur und Förderung privater Investitionen.

Am 6. März 2025 fand in der Festhalle von Kirchheim eine Informationsveranstaltung zur Sanierung der Ortsmitte statt, an der etwa 50 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Ziel der Veranstaltung war es, die Anwesenden über das Förderprogramm zur Sanierung der Ortsmitte zu informieren. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Aufwertung der Ortsdurchfahrt sowie der Gehwegbereiche, welche die Verkehrsführung verbessern und die Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte steigern sollen. Bürgermeister Danyel Atalay betonte die Chancen, die das Landessanierungsprogramm bietet.

Die Förderung soll eine grundlegende Modernisierung und Aufwertung der Ortsmitte ermöglichen. Dabei liegt der Fokus auf der Beseitigung baulicher Missstände, der Verbesserung des Ortsbildes sowie der Förderung privater Sanierungen. Auch die Infrastruktur und die Wohnverhältnisse sollen durch die Maßnahmen aufgewertet werden. Atalay ermutigte die Bürger dazu, in die Modernisierung der Bausubstanz zu investieren, um das Ortsbild nachhaltig zu verändern.

Details zum Förderprogramm

Kirchheim wurde im Herbst 2024 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Derzeit laufen vorbereitende Untersuchungen, die von der STEG Stadtentwicklung GmbH begleitet werden. Diese Untersuchungen zielen darauf ab, die städtebaulichen Verhältnisse zu analysieren und die Sanierungsziele festzulegen. Während der Informationsveranstaltung erläuterte der Experte Guido Pahl die Bedeutung städtebaulicher Sanierungen und diskutierte mögliche Maßnahmen, wie die Sanierung und Modernisierung privater Gebäude.

Die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in kommunalen Sanierungsgebieten werden sowohl aus dem Staatshaushaltsplan des Landes als auch aus Bundesmitteln finanziert. Gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes zielt das Förderprogramm darauf ab, Gemeindegebiete zu verbessern oder umzugestalten und städtebauliche Missstände zu beheben. Zu den geförderten Maßnahmen gehören private und kommunale Modernisierungsprojekte sowie die Neugestaltung des öffentlichen Raums.[rp.baden-wuerttemberg.de] berichtet, dass auch gewerbliche Standorte von diesen Förderungen profitieren können.

Bundesweite Städtebauförderung

Die nationale Richtlinie zur Städtebauförderung, die im Jahr 2023 in Kraft trat, ermöglicht es dem Bund, finanzielle Mittel an die Länder zu gewähren, um städtebauliche Maßnahmen zu fördern. Insgesamt stellt der Bund im Jahr 2023 790 Millionen Euro für verschiedene Programme zur Verfügung, einschließlich der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Diese Programme sollen die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden in Deutschland unterstützen und sind auf die Anpassung an Herausforderungen wie dem Klimawandel und demografischen Wandel ausgerichtet. Die finanziellen Mittel sind als Beteiligung des Bundes an den förderfähigen Kosten vorgesehen und könnengestaltungsspielraum für die Länder schaffen.[foerderdatenbank.de] bietet hierzu detaillierte Informationen.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
rp.baden-wuerttemberg.de
Referenz 3
www.foerderdatenbank.de
Quellen gesamt
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