
In Sachsen sorgt eine Kontroverse um die „Städte des Friedens“ für heftige Diskussionen. Besonders im Fokus steht dabei die Stadt Zwickau, die ein Verbot für Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum beschlossen hat. Der Stadtrat hat mehrheitlich entschieden, dass in der Stadt keine Rekrutierungswerbung für die Bundeswehr stattfinden darf. Dieses Verbot betrifft städtische Liegenschaften, Veranstaltungen und Fahrzeuge kommunaler Unternehmen, etwa der Verkehrsbetriebe. In der Abstimmung stimmten 24 Mitglieder für das Verbot, während 16 dagegen und vier sich enthielten. Die Initiatoren, die BSW-Fraktion, argumentieren, dass mit diesem Schritt eine klare Positionierung Zwickaus als „Stadt des Friedens“ vorgenommen wird, so Radio Zwickau.
Allerdings bleibt unklar, wie schnell die bereits sichtbare Werbung, wie das Tarnmuster an einer Straßenbahn, entfernt werden soll. Der Diskurs um die Bundeswehr-Rekrutierung spaltet weiter die Politik. Bernd Rudolph von der BSW sieht die Werbung als irreführend und wirft die negativen Realitäten im Kriegsfall auf, während CDU-Fraktionschef Michael Luther die Legitimität der Werbung verteidigt, da die Bundeswehr als Berufs- und Parlamentsarmee agiert. Demgegenüber betont Wolfgang Wetzel von den Grünen, dass Werbung nichts mit Militarismus zu tun habe.
Rechtswidrigkeit des Beschlusses
Das Landratsamt Zwickau hat den Beschluss des Stadtrates jedoch beanstandet. Es handelt sich um den Punkt 2 des Beschlusses, der Werbung für die Bundeswehr explizit ausschließt. Laut dem Landratsamt verstößt dieser Punkt gegen geltendes Recht, da der Stadtrat seine Kompetenzen in bundespolitischen Fragen überschreitet. Das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes wird verletzt, da die Bundeswehr dort als verfassungsrechtlich verankert gilt und essentielle Aufgaben wie Auslandseinsätze und Katastrophenhilfe erfüllt. Oberbürgermeisterin Constance Arndt hat dem Beschluss aufgrund seiner Rechtswidrigkeit widersprochen und der Angelegenheit eine höhere Relevanz zugeschrieben, indem sie das Landratsamt informierte. Sie sieht die Entscheidung des Landratsamtes als Bestätigung ihrer Auffassung an, wie Zwickau.de berichtet.
Die Stadtratssitzung, in der eine Aufhebung des Beschlusspunktes zur Bundeswehr-Werbung ansteht, ist für den 17. April geplant. Landrat Carsten Michaelis zeigt sich ebenfalls mit der Entscheidung des Landratsamtes einverstanden und hebt die Bedeutung der Bundeswehr für die demokratische Gesellschaft hervor. In ähnlichen Initiativen in Städten wie Lunzenau und Chemnitz könnten ähnliche Entscheidungen folgen, was zu einem rechtlichen Wettlauf mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen führen könnte.
Reaktionen und Perspektiven
Der Zwickauer Friedensappell hat zwischenzeitlich überregionale Aufmerksamkeit erregt und unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Das gesamte Geschehen könnte, sollte sich keine Einigung finden, vor Gericht landen, da betroffene Parteien die Verwaltungsgerichte anrufen können, um die Rechtsaufsicht zu überprüfen. Es bleibt also spannend zu beobachten, wie sich die Lage entwickelt und welche Positionen die verschiedenen politischen Akteure einnehmen werden.