
Am Donnerstagvormittag kam es zu einem spektakulären Polizeieinsatz im Grenzbereich zwischen Sachsen und Brandenburg, genauer gesagt in Schleife. Einsatzkräfte versuchten, ein gestohlenes Fahrzeug, einen Audi SQ5, zu stoppen. Ein aufmerksamer Bundespolizist, der während seines Dienstfrei von dem auffälligen Auto in Döbern Notiz nahm, stellte fest, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht zugehörig war. Daraufhin machten sich Bundespolizisten sowie Unterstützungskräfte aus Weißwasser und Görlitz auf den Weg, um das Auto aufzuhalten.
Der Fahrer des Audis jedoch entkam mit hoher Geschwindigkeit und verlor schnell den Sichtkontakt zu den Verfolgern. Später wurde das gestohlene Fahrzeug von einer Streife des Reviers Weißwasser in Bad Muskau gesichtet. Der Dieb ließ erneut keine Chance zur Festnahme vorbei und raste rücksichtslos sowie verkehrswidrig in Richtung Jämlitz, was zu einem weiteren Verlust des Kontaktes führte. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen, einschließlich eines Hubschraubers, blieben letztendlich ohne Erfolg.
Ermittlungen nach dem Vorfall
Obwohl der Audi schließlich unbeschädigt in Schleife sichergestellt werden konnte, fehlte von dem Fahrer jede Spur. Die Kriminalisten des Polizeireviers Weißwasser haben nun Ermittlungen wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und sogar des Verdachts eines verbotenen Autorennens eingeleitet. Solche Verfolgungsjagden werfen nicht nur rechtliche, sondern auch sicherheitstechnische Fragen auf, wie aus einem BGH-Urteil vom 31. Januar 2012 hervorgeht.
In jenem Urteil wurde klargestellt, dass ein Fahrzeughalter auch für Schäden haftet, die während einer Polizeiverfolgungsfahrt entstehen. In einem spezifischen Fall hatte der Fahrer einer engen Verfolgung mit Geschwindigkeiten zwischen 150 und 200 km/h geführt. Dabei rammt er Polizeifahrzeuge und verursachte Schäden in Höhe von 17.271,84 Euro. Der BGH entschied, dass der Fahrer durch sein vorwerfbares Verhalten, das die Verfolgung provozierte, für diese Schäden haftbar war. Dies wird ergänzt durch die Sichtweise, dass auch unabwendbare Polizeimaßnahmen in den Fällen, in denen Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, nicht als solche gewertet werden, die jegliche Haftung ausschließen könnten.
Rechtliche Konsequenzen
Diese Regelungen sind zentral, um zu verstehen, wie rechtliche Verantwortung in derartigen Situationen verteilt wird. Laut der Einschätzung auf ra-kachur.de ist die deliktische Haftung auch in Fällen von systematischer Flucht oder unter außergewöhnlichen Umständen zu berücksichtigen. Dies führt zu der Frage, wo die Verantwortung von Verfolgern und Verfolgten beginnt und endet.
Die aktuellen Ermittlungen rund um den Vorfall in Schleife werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch zur Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeiten beitragen und die Diskussion um das richtige Vorgehen der Polizei in solchen Fällen weiter anheizen. Wie sich die Sachlage entwickeln wird, bleibt abzuwarten.