Torgau

Aufatmen in Torgau: Pläne für Asylheim im Brauhof-Hotel fallen weg!

Im Torgauer Stadtrat wurde entschieden, die Pläne zur Umwandlung des Hotels „Torgauer Brauhof“ in eine Flüchtlingsunterkunft aufzugeben. Stattdessen bleibt die bestehende Gemeinschaftsunterkunft im Süptitzer Weg bestehen.

In Torgau gab es große Erleichterung nach der Entscheidung des Stadtrats, die Pläne zur Umwandlung des Hotels „Torgauer Brauhof“ in eine Flüchtlingsunterkunft abzulehnen. Der Stadtrat hatte einstimmig entschieden, dass der Standort ungeeignet sei, worüber sowohl die Fraktionen als auch Oberbürgermeister Henrik Simon Einigkeit zeigten. Diese Entscheidung wurde von der Nachricht begleitet, dass die bestehenden Kapazitäten in der Gemeinschaftsunterkunft am Süptitzer Weg weiterhin genutzt werden.

Nach Angaben von lvz.de wurden verschiedene Varianten für die Nutzung des Hotels geprüft, allerdings stellte sich heraus, dass der Aufwand für eine Umwandlung zu hoch wäre. Stattdessen wird ein neuer Vertrag mit dem Eigentümer der Unterkunft im Süptitzer Weg angestrebt. Diese Unterkunft hat derzeit 80 Plätze, die ausschließlich für alleinreisende Männer zur Verfügung stehen.

Behörden und Planungen

Die Gemeinschaftsunterkunft muss saniert werden, damit sie den Anforderungen der Unterbringungsstrategie des Landkreises entspricht. Es seien neue Maßnahmen erforderlich, um auch die Kapazitäten für andere Personengruppen sowie Sozial- und Verwaltungsräume zu schaffen. Der DRK-Kreisverband Torgau-Oschatz, der die Gemeinschaftsunterkunft betreibt, plant, dies auch über das Jahr 2025 hinaus fortzusetzen. Der Landrat, Kai Emmanuel, hofft, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen bessere Integrationsmaßnahmen für anerkannten Flüchtlinge umsetzen wird.

Im Konzept des Kreistags ist außerdem vorgesehen, dass für anerkannte Flüchtlinge dezentrale Wohnmöglichkeiten geschaffen werden, während zentrale Unterkünfte für Menschen ohne Bleibeperspektive in größeren Städten bereitgestellt werden sollen. Die Stadt Torgau plant darüber hinaus, mit ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaft entsprechende Quartiere zur Verfügung zu stellen.

Beteiligung der Bevölkerung

Die Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung sind auf der Ebene des Bundes und der Länder gut dokumentiert. So beschreibt die Bundesregierung, dass steigende Flüchtlingszahlen die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Kommunen und Länder vor schwierige Aufgaben stellen. Gesetzesänderungen, die bis 2024 befristete Erleichterungen für die Zulassung von Flüchtlingsunterkünften beinhalten, zeigen, dass die Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen weiterhin im Wandel sind.

In Torgau zeigt die Situation, wie lokalpolitische Entscheidungen und die öffentliche Meinung zusammen eine wichtige Rolle in der Planung von Unterkünften für Flüchtlinge spielen können. Der Verzicht auf die Umwandlung des Hotels ist ein Beispiel dafür, wie Gemeinden gemeinsam mit ihren Bürgern nach tragfähigen Lösungen suchen.

Referenz 1
www.lvz.de
Referenz 2
www.mdr.de
Referenz 3
www.bmwsb.bund.de
Quellen gesamt
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