
Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich kürzlich in Österreich, als ein 18-Jähriger mit seinem Auto von der Straße abkam. Laut den örtlichen Behörden hatte der junge Fahrer in Wolfurt die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und prallte anschließend gegen eine Böschung. Dabei überschlug sich das Auto und blieb schließlich auf dem Dach liegen. Augenzeugen berichteten, dass der Mann vor dem Vorfall deutlich zu schnell gefahren sei, was möglicherweise zu dem Unfall beigetragen hat. Glücklicherweise konnte der junge Fahrer sich selbstständig aus dem Unfallfahrzeug befreien.
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Die Polizei stellte bei der anschließenden Kontrolle fest, dass der Alkoholgehalt des Mannes mit über einem Promille erheblich über der gesetzlichen Höchstgrenze lag. In Österreich liegt diese, für die Allgemeinheit, bei weniger als 0,5 Promille. Für spezielle Fahrzeugführer, darunter Lkw- und Busfahrer, sowie Inhaber eines Probeführerscheins gilt sogar eine noch niedrigere Grenze von 0,1 Promille.
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Bestrafung bei Alkohol am Steuer
Die Konsequenzen des Alkoholkonsums am Steuer sind gravierend. Bis zu 7,5 % der Verkehrsunfälle in Österreich sind alkoholbedingt, was zur Verletzung von über 3.300 Menschen und 26 Todesfällen im letzten Jahr führte. Bei einer Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,79 Promille drohen Verwaltungsstrafen zwischen 300 und 3.700 Euro, sowie eine Vormerkung im Führerscheinregister. Diese können zu Nachschulungen führen, falls es zu Wiederholungen kommt. Bei einem Wert von 0,8 bis 1,19 Promille sieht die Gesetzgebung bereits Strafen von mindestens 800 Euro vor sowie den Entzug des Führerscheins für mindestens einen Monat.
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Neben den finanziellen Strafen sind auch Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen Teil der möglichen Konsequenzen. Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,2 bis 1,59 Promille steigen die Strafen auf bis zu 4.400 Euro, während Fahrer ab 1,6 Promille mit Strafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen müssen. Zudem ist eine Untersuchung beim Amtsarzt notwendig, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
Besonders alarmierend erscheint, dass die Situation des 18-Jährigen auch von der Tatsache verschärft wird, dass er keinen gültigen Führerschein besaß. Dieser war ihm zuvor aufgrund von Verstößen vorläufig abgenommen worden. Die genauen Umstände und die Schwere seiner Verletzungen sind bisher nicht bekannt, was die Tragweite des Vorfalls umso drängender erscheinen lässt.