
In Sachsen-Anhalt fließen 1,32 Millionen Euro aus den Lotto-Fördermitteln in 43 gemeinnützige Projekte. Diese Gelder werden von der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt bereitgestellt und sind für verschiedene Bereiche wie Sport, Kultur und kirchliche Denkmalpflege bestimmt. Rund ein Drittel der Fördermittel ist jeweils für diese Sektoren vorgesehen, was die Vielfalt der unterstützten Projekte unterstreicht. So haben beispielsweise die Altmark-Festspiele und die Deutschen Drachenbootmeisterschaften in Halle besonders von den Zuwendungen profitiert. Diese Ereignisse, die in der Sommersaison stattfinden, zeigen die kulturelle und sportliche Dynamik der Region.
Die Fördermittel stammen aus den Spieleinsätzen von Lotto-Toto, wobei etwa 20 Cent von jedem eingesetzten Euro in gemeinnützige Vorhaben fließen. Diese Form der Unterstützung ist gesetzlich im Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Jährlich wird eine bedeutende Summe an Fördermitteln bewilligt; im vergangenen Jahr waren es erstaunliche 6,983 Millionen Euro, die 397 Projekte zugutekamen, wie Merkur berichtet.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Für die Antragstellung ist es wichtig, dass die Projekte gemeinnützig sind, um eine Förderung zu erhalten. Anträge können dabei von gemeinnützigen Vereinen oder Verbänden in Sachsen-Anhalt eingereicht werden, wobei Privatpersonen und kommerzielle Vorhaben von den Förderungen ausgeschlossen sind. Die Antragsteller müssen einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit erbringen, in der Regel durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Weitere Einzelheiten zur Antragstellung sind auf der Webseite von Lotto Sachsen-Anhalt einsehbar.
Die Zulassungskriterien verlangen mindestens 15 Prozent Eigenmittel/Eigenleistungen, wobei die maximale Zuwendung 50 Prozent der Gesamtkosten beträgt. Darüber hinaus müssen die Anträge fristgerecht eingereicht werden: Projekte mit Kosten zwischen 2.500 Euro und 15.000 Euro benötigen eine Frist von vier Monaten vor Maßnahmebeginn, während für größere Förderungen eine Frist von sechs Monaten gilt. Das MAXIMUM der Zuwendung ist auf 75.000 Euro begrenzt, und es dürfen nicht mehr als zwei Anträge pro Jahr in den Bereichen Sport und Kultur eingereicht werden, wie die Plattform von Lotto Sachsen-Anhalt erklärt.
Bewilligungsverfahren und Mittelabforderung
Jeder Antrag wird auf seine Vollständigkeit hin überprüft. Dies geschieht in Kooperation mit den zuständigen Fachressorts in den Ministerien. Für Projekte, die eine höhere Finanzierung benötigen, berät der Lotto-Beirat, der aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche besteht. Auf dieser Grundlage entscheidet der Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH quartalsweise über die Förderanträge.
Nachdem ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde, haben die Antragsteller Zugang zu den Mitteln. Dabei ist es erforderlich, einen Verwendungsnachweis über die Mittelabforderung zu erbringen, was die Rechenschaftspflicht gegenüber den Fördergeldern sicherstellt. Die Frist zur Vorlage dieser Nachweise beträgt vier Monate nach der Auszahlung.
Die Lotterie-Fördermittel tragen entscheidend zur Stärkung der gemeinnützigen Projekte in Sachsen-Anhalt bei. Dies zeigt sich nicht nur in der finanziellen Unterstützung, sondern auch in der sozialen und kulturellen Bereicherung der Region. Die klare Struktur des Vergabeprozesses und die besonderen Auswahlkriterien gewährleisten, dass die Mittel gezielt und effektiv eingesetzt werden. Ein umfassendes Verständnis der Vorgaben ist entscheidend, um die Vorteile der Lotto-Förderungen optimal zu nutzen, wie die Struktur von Lotto Sachsen-Anhalt darstellt.