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Thüringen nutzt Abschiebehaftplatz in Ingelheim – Rekordzahlen 2024!

Thüringen nutzt 2024 den Abschiebehaftplatz in Ingelheim verstärkt, obwohl der Platz zuvor oft ungenutzt blieb. Die neuen Pläne der Koalition zielen auf eigene Haftplätze und bessere Asylverfahren.

Thüringen hat im Jahr 2024 den Abschiebehaftplatz in Ingelheim, Rheinland-Pfalz, intensiver genutzt als in den Vorjahren. Der umstrittene Platz, den Thüringen gemietet hat, war an 378 Tagen in Betrieb. Dies steht im Kontrast zu den Jahren 2022 und 2023, als der Platz häufig ungenutzt blieb. So war er 2022 an 185 Tagen belegt, was bedeutet, dass er ungefähr 50 Prozent der Zeit nicht in Anspruch genommen wurde. 2023 war die Belegung mit 224 Tagen nur geringfügig gestiegen.

Aktuell hat Thüringen keine eigenen Abschiebehaftplätze. Die „Brombeer-Koalition“, die gegenwärtige Landesregierung, plant jedoch, eigene Plätze im Freistaat zu schaffen. Der Koalitionsvertrag thematisiert sowohl die Förderung der Einwanderung von Fachkräften als auch die rasche Bearbeitung von Asylanträgen. Zudem wird festgehalten, dass straffällige Ausländer konsequent ausgewiesen werden sollen.

Zunahme der Inhaftierungen

Zwischen 2022 und 2024 wurden insgesamt 40 ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Thüringen in der Einrichtung in Ingelheim untergebracht. Die jährlichen Kosten für diese Unterbringung lagen zwischen 161.000 und 174.000 Euro. Dies wirft Fragen über die Notwendigkeit und Nutzung solcher Einrichtungen auf, besonders wenn man die Berichte über unrechtmäßige Haft in Ingelheim berücksichtigt. Im Jahr 2023 hat die Caritas 46 Fälle von rechtswidriger Abschiebehaft dokumentiert.

Von diesen 46 Personen erhielten 21 aufgrund fehlerhafter Haftbeschlüsse rechtswidrig Haftentlassungen. Acht der 25 Abschiebefälle wurden nachträglich gerichtlich als rechtswidrig erklärt. Caritas-Direktorin Nicola Adick betont, dass viele der Betroffenen keine Straftäter seien und dringend angemessene Haftbedingungen bräuchten. Diese Forderung stellt die Standards und Regularien der bundesweiten Abschiebehaft infrage.

Kritik an Haftbedingungen

Die Haftbedingungen in Ingelheim sind nicht von anderen Bundesländern zu unterscheiden. Allerdings wird die fehlende eigenständige Rechtsgrundlage für die Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz kritisiert. Auch die mangelnde soziale Unterstützung sowie der Verzicht auf Dolmetscher aufgrund finanzieller Einschränkungen sorgen für negative Rückmeldungen. Es besteht ein Bedarf an besserer Beratung und Unterstützung für die Häftlinge, die oft mit komplexen rechtlichen Gepflogenheiten konfrontiert sind.

Abschiebehaft wird angeordnet, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde und die betroffene Person keine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung hat. Es gibt zwei Arten von Abschiebehaft: die Vorbereitungshaft, die maximal sechs Wochen dauern darf, und die Sicherungshaft, die bis zu sechs Monate dauern kann. Eine Gesetzesänderung im Dezember 2020 hat die Möglichkeit eingeführt, dass Vorbereitungshaft auch bei erheblichen Gefahren für Dritte angewendet werden kann.

Die Problematik der abschieberelevanten Freiheitsentziehung wirft eine Vielzahl ethischer und rechtlicher Fragen auf, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die meisten Inhaftierten keine Straftäter sind. Rechtsberatung wird seit 2001 in Ingelheim angeboten, jedoch ist die Reformierung und Verbesserung der Haftbedingungen für zahlreiche Beteiligte, seien es Betroffene oder Unterstützer, von großer Bedeutung.

Referenz 1
www.tag24.de
Referenz 2
www.zeit.de
Referenz 3
www.anwalt.org
Quellen gesamt
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