Schnittholz

Vogelschutzzeit gestartet: Heckenschnittverbot bis September beachten!

Ab dem 1. März gilt die Vogelschutzzeit – Gartenbesitzer sollten Hecken und Büsche meiden. Erfahren Sie, welche Gartenarbeiten erlaubt sind und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Mit dem Frühlingsbeginn am 1. März erwacht die Natur, und viele Vogelarten kehren aus ihren Winterquartieren zurück. Diese Zeit ist für Gartenbesitzer besonders wichtig, da von März bis September die Vogelschutzzeit gilt. Während dieser Phase suchen Vögel nach geeigneten Brutplätzen in Hecken, Bäumen und Gebüschen. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle, die im Garten aktiv werden möchten, wie Focus berichtet.

Ein zentrales Element ist das Heckenschnitt-Verbot. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, lebende Zäune und andere Gehölze stark zu schneiden. Ein solches Vorgehen kann nicht nur die Brutgelegenheit der Vögel beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Regeln für Gartenarbeit

Obwohl der radikale Schnitt im Frühling und Sommer untersagt ist, darf man das ganze Jahr über einen schonenden Form- und Pflegeschnitt an Hecken durchführen. Vor dem Schnitt ist es wichtig, die Hecke auf Vögel zu überprüfen. Bäume, die nicht unter Schutz stehen, können ebenfalls ganzjährig gefällt werden, solange kein Vogelnest vorhanden ist. Besondere Bedingungen gelten bei Kronenbrüchen oder Pilzbefall: Hier ist oft eine Sondergenehmigung der Kommune erforderlich.

Zusätzlich müssen Gartenbesitzer sicherstellen, dass ihre Hecken nicht die Verkehrssicherheit gefährden. In diesen Fällen ist ebenfalls eine Genehmigung notwendig. Förmliche Verstöße gegen das Heckenschnitt-Verbot können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Je nach Bundesland und Schwere des Schnittes können Bußgelder zwischen 50 Euro und mehr als 100.000 Euro verhängt werden, wie BR.de berichtet.

Ökologische Überlegungen

Um die heimische Vogelwelt zu schützen, gelten im Bundesnaturschutzgesetz strikte Regeln für den Heckenschnitt. Nur zwischen Oktober und Februar sind radikale Schnittmaßnahmen erlaubt. Im Sommer darf lediglich ein Formschnitt erfolgen, sofern keine Vogelnester vorhanden sind. Professor Wolfgang Weisser empfiehlt, den Formschnitt eher im Juli durchzuführen. Die Pflege von Hecken hat auch einen umwelttechnischen Hintergrund: Viele Insekten und Raupen sind wichtige Bestandteile des Ökosystems in Hecken. Daher sollte auch mit Schnittholz verantwortungsvoll umgegangen werden. Es ist ratsam, Schnittabfälle nicht zu häckseln oder in geschlossenen Kompostbehältern zu lagern, um die dort lebenden Arten zu schützen.

Einheimische Sträucher wie Kornelkirsche, Buche, Hasel, Schlehe, Weißdorn und Pfaffenhütchen sind empfehlenswerte Alternativen zu häufig pflanzten Heckenarten, die wenig Lebensraum für Tiere bieten. Diese Pflanzen sind nicht nur naturnah, sondern tragen auch zur Biodiversität bei. Weitere Informationen hierzu liefert ein gut dokumentierter Leitfaden, den Sie hier finden können.

Referenz 1
www.focus.de
Referenz 2
www.br.de
Referenz 3
lev-biberach.de
Quellen gesamt
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