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Neues Baugebiet „Welkfeld III“ in Aufhausen: Räume für die Zukunft!

Der Gemeinderat von Bopfingen hat den Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Welkfeld III“ in Aufhausen genehmigt. Geplant sind 22 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser in attraktiver Hanglage.

In der Stadt Bopfingen, speziell im Ortsteil Aufhausen, zeichnen sich neue Entwicklungen im Bereich der Bauleitplanung ab. Das Baugebiet „Welkfeld III“ soll nun Realität werden. Der Gemeinderat hat Ende Dezember 2024 den Bebauungsplanentwurf genehmigt, was den Startschuss für die weitere Planung gibt. Die Verwaltung ist bereits dabei, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren, um die Anwohner und zukünftigen Bauinteressierten in den Prozess einzubeziehen.

Geplant sind 22 Einfamilienhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser. Die Hanglage des Gebiets stellt eine Herausforderung dar, da sie eine individuelle Architektur erfordert und gleichzeitig eine kompakte Grundstücksnutzung ermöglicht. Dabei können halb eingegrabene Untergeschosse als Aufenthaltsräume oder Einliegerwohnungen genutzt werden. Die Grundstücke müssen terrassiert werden, sodass Stützmauern und Böschungen notwendig sind, um die Gegebenheiten der Hanglage zu berücksichtigen.

Gestaltung der Bauplätze

Die Grundstücksorientierung ist auf eine Ost-West-Ausrichtung ausgelegt, wobei reine Südlagen nicht vorhanden sind. Die Gebäudeausrichtung wird individuell festgelegt, um multifunktionale Freibereiche zu schaffen. Interessanterweise sind Abgrabungen und Aufschüttungen bis zu 1,50 Meter zulässig, was den zukünftigen Bewohnern Flexibilität in der Garten- und Grundstücksgestaltung bietet.

Die Grundstücksgrößen variieren: So sind für Mehrfamilienhäuser Flächen von 1.200 Quadratmetern vorgesehen, während Einfamilienhäuser zwischen 500 und 600 Quadratmetern und Doppelhaushälften etwa 300 Quadratmeter groß sein werden. Die Erschließung erfolgt über mehrere Straßen, darunter die Bruhl- und Pappelstraße sowie die Tonnenberg- und Welkfeldstraße. Eine Besonderheit des neuen Baugebiets ist, dass es nicht an das Gasnetz angeschlossen wird. Dafür sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Neubauten erlaubt, was einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leistet.

Vorgaben und Grundlagen der Bauleitplanung

Im Rahmen dieses Bauprojekts wird auch auf nachhaltige Baupraktiken geachtet. Gemeinden verfügen über verschiedene Instrumente der Bauleitplanung, um den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu fördern, wie die Energieagentur Rheinland-Pfalz berichtet. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen verbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan, die auch für Bauherren bindend sind.

Ein Beispiel für solche Festsetzungen ist die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern, die eine umweltfreundliche Energieversorgung sicherstellen sollen. Zusätzlich gibt es ein Verbot von Schottergärten, was den Erhalt von Grünflächen fördern soll. Allerdings stehen vielen Gemeinden oft personelle Ressourcen zur Verfügung, um die Einhaltung dieser Festsetzungen zu kontrollieren. Die bereitgestellte Handreichung der Agentur gibt kompakte Informationen und Tipps, um Bauherren und Kaufinteressierte zu unterstützen.

Mit der Planung von „Welkfeld III“ in Aufhausen zeigt die Stadt Bopfingen einen klaren Fokus auf eine nachhaltige und durchdachte Entwicklung, die sowohl den Bedürfnissen der Bewohner als auch den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trägt. Schwäbische Post berichtet über die nächsten Schritte im Genehmigungsprozess sowie über die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit, die für eine transparente und inklusive Planung von großer Bedeutung sind.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.pittenhart.de
Referenz 3
www.energieagentur.rlp.de
Quellen gesamt
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