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Kühn und kriminell: Pirmasenser Gärtner betrügt 94-Jährige um 22.000 Euro!

Ein 42-jähriger Gärtner wurde vom Pirmasenser Schöffengericht wegen Betrugs zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, nachdem er eine 94-jährige Frau um 22.000 Euro betrogen hatte.

Am Amtsgericht Pirmasens wurde kürzlich ein 42-jähriger Gärtner wegen Betrugs und versuchten Betrugs zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die 94-jährige Seniorin geschädigt hat, indem er sie über einen angeblichen Wasserrohrbruch in ihrem Garten in die Irre führte. Die Umstände des Falls waren von fragwürdigen Details geprägt, die das Urteil beeinflussten. Laut Rheinpfalz überzeugte das Gericht, dass ein von dem Gärtner beschriebener Wasserrohrbruch im Sommer 2023 niemals stattgefunden hat. Das Geschehen wurde von einem als unglaubwürdig erachteten Bautrupp und falschen Behauptungen des angeklagten Gärtners begleitet.

Der Angeklagte hatte regelmäßig Gartenarbeiten für die Seniorin durchgeführt und informierte sie über die vermeintlichen Schäden. Er behauptete, dass eine Firma in Kaiserslautern 2.000 Euro für Material im Voraus verlangen würde. Die 94-Jährige gab ihm das Geld, sah jedoch keine der versprochenen Reparaturen. Zudem zahlte sie ihm in der Folge 5.000 Euro und kurz vor seinem Urlaub weitere 15.000 Euro für angebliche Arbeiten, die nie durchgeführt wurden. Die Bank der Seniorin warnte sie schließlich vor einem möglichen Betrug, was zur Anzeige führte.

Freispruch im Fall der Vergiftung

In einem anderen Fall wurde im gleichen Gericht eine 76-jährige Rentnerin aus Rodalben vom Vorwurf der Vergiftung ihres Ehemanns freigesprochen. Die Frau war angeklagt worden, ihrem Mann über einen Zeitraum von zwei Jahren übermäßig Abführmittel verabreicht zu haben. Ihr Ehemann, der unter Darmproblemen litt, konnte die Vorwürfe jedoch nicht beweisen, da er keine ärztlichen Atteste vorlegte und die Polizei in den Essensproben keine Rückstände fand. Die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch, was vom Richter und den Schöffen bestätigt wurde. Die SWR berichtete, dass die Frau erleichtert auf das Urteil reagierte.

Beide Fälle werfen ein Licht auf das Thema Alterskriminalität, das zunehmend in den Fokus rückt. Eine Studie zum Thema zeigt, dass ältere Straftäter größtenteils Männer sind und meist aus der Mitte der Gesellschaft stammen. Trotz eines leichten Rückgangs der Kriminalität bei älteren Menschen, ist die Wahrnehmung von Altersdelikten in der Gesellschaft oft durch Klischees geprägt.

Das demografische Wandeln erfordert eine sensible Betrachtung, sowohl im Hinblick auf die Begleitung älterer Menschen im Strafjustizsystem als auch auf die Art und Weise, wie Betrugsdelikte gegen Senioren ermittelt und verfolgt werden. Die Zunahme von Betrugsfällen, wie im Fall der 94-jährigen Seniorin, verdeutlicht, dass auch Klientel, die vermeintlich geschützt ist, im Alter häufig Opfer von Straftätern werden kann.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 2
www.swr.de
Referenz 3
www.deutschlandfunk.de
Quellen gesamt
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