
Die Stadtverwaltung von Wörth sieht sich einem akuten Platzproblem gegenüber. Der Mangel an Büroflächen im Wörther Rathaus hat dazu geführt, dass die Verwaltung Interesse an einem Besprechungszimmer im Bürgerhaus in Maximiliansau bekundet hat. Dies wurde während einer kürzlichen Diskussion im Ortsbeirat Maximiliansau thematisiert. David Dickemann von der SPD wies jedoch darauf hin, dass es sich bei dem Raum nur um eine von mehreren Optionen handele.
Bereits im Juli 2022 wurde dieses Thema angesprochen. Damals forderte die Verwaltung die Nutzung beider Besprechungszimmer im Bürgerhaus, was jedoch vom Ortsbeirat abgelehnt wurde. Die Mitglieder argumentierten, dass die Räume von verschiedenen Vereinen und politischen Parteien genutzt werden. Aktuell benötigt die Stadtverwaltung einen Ausweichraum, um die Abläufe im Bereich Gebäudesteuerung und Technik sicherzustellen.
Nutzung der Besprechungszimmer
Derzeit sind die Arbeitsplätze der betroffenen Abteilungen im Lupperthaus in der Ludwigstraße untergebracht. Ein zusätzlicher Grund für die Raumnot ist die Erweiterung des Ordnungsamtes um eine Bußgeldstelle für den fließenden Verkehr. Dies erfordert nicht nur zusätzliches Personal, sondern auch mehr Büroräume. Die Stadtverwaltung stellte fest, dass die Besprechungsräume im Bürgerhaus nicht stark frequentiert sind; Raum 1 ist wöchentlich und Raum 2 monatlich belegt. Dennoch widersprachen die Ortsbeiratsmitglieder dieser Einschätzung und behaupteten, dass die Räume häufig genutzt würden, teilweise sogar ohne offizielle Buchung.
In der anschließenden Diskussion stellte David Dickemann zudem die mangelnde Barrierefreiheit des alten Schulhauses in Frage. Egon Förster von der CDU hinterfragte, wie viele der Raumbelegungen tatsächlich relevant seien, da viele Bürger heute im Homeoffice arbeiten. Letztlich entschied der Ortsbeirat, den Raum nicht zur Verfügung zu stellen, was jedoch vom Stadtrat theoretisch überstimmt werden könnte.
Das Thema Barrierefreiheit
Die Diskussion um die Nutzung des Bürgerhauses wirft auch Fragen zur Barrierefreiheit auf. Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch ein wichtiger Punkt für die Teilhabe aller Bürger. Nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen Informationen und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen, temporär eingeschränkten Nutzerinnen und Nutzern oder älteren Menschen. Dies gilt insbesondere auch für das digitale Angebot der Verwaltungen.
Die BITV 2.0 trat am 25. Mai 2019 in Kraft und basiert auf den internationalen Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die Umsetzung dieser Barrierefreiheit ist in der öffentlichen Verwaltung gesetzlich vorgeschrieben und muss fristgerecht erfolgen. Es wird empfohlen, Barrierefreiheit bereits im Entwicklungsprozess von IT-Lösungen zu berücksichtigen, anstatt sie nachträglich zu implementieren, da dies häufig zu höheren Kosten und längeren Umsetzungszeiten führt.
Es ist essenziell, dass alle involvierten Akteure, einschließlich Developer, Web-Designer und Tester, mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vertraut sind. Regelmäßige Tests und Schulungen machen einen wichtigen Teil der Qualitätssicherung aus, um die Zugänglichkeit in der öffentlichen Verwaltung zu fördern.