
Die Stadt Diepholz sieht sich mit einer erneuten Herausforderung in der Verwaltung ihrer Finanzen konfrontiert. Der Stadtrat hat vor kurzem die notwendige Anpassung der Einnahmenprognose durch die Grundsteuer beschlossen. Ursprünglich erwartete man Mehreinnahmen in Höhe von 253.000 Euro; nun musste die Kalkulation auf nur noch 25.000 Euro herabgesetzt werden. Diese signifikante Abweichung ist das Ergebnis zahlreicher Einwendungen, die zu einer Korrektur von etwa 8.000 Bescheiden führten, die im Januar 2025 an die Haushalte in Diepholz versandt worden waren. Kämmerer Andreas Strümpler erläuterte, dass viele Bescheide aufgrund dieser Einwendungen „nach unten korrigiert“ wurden.
Die Reform, die seit 2025 in Kraft ist, hat die Berechnung der Grundsteuermessbeträge grundlegend verändert. Laut den neuen Regelungen müssen die Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B anpassen. Der Stadtrat von Diepholz entschloss sich, die Hebesätze bei 410 Prozent zu belassen, was im Einklang mit der aktuellen Prognose einer Aufkommensneutralität steht. Dies bedeutet eine erwartet Steigerung der Einnahmen um lediglich 0,8 Prozent, was das gesamte Grundsteueraufkommen stabil halten soll.
Anpassung an die Reform
Die notwendigen Änderungen der Grundsteuerberechnung waren eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die Reform erforderlich gemacht hat. Ziel der Reform ist eine Grundsteuerbelastung, die enger an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientiert ist. Grundlage für die Bewertung sind der Wert des Grund und Bodens sowie bei Wohngrundstücken die durchschnittlichen Nettokaltmieten und bei Nichtwohngrundstücken die gewöhnlichen Herstellungskosten. Diese Neuregelung soll voraussichtlich dazu führen, dass Kommunen, je nach Veränderung der Immobilienwerte, die Hebesätze anpassen können, um ein gleichbleibendes Aufkommen zu sichern.
Die Stadt Diepholz hat bereits mit den Herausforderungen der Reform zu kämpfen. Es liegen mindestens sechs Klagen und zahlreiche Einwendungen vor, die an das zuständige Finanzamt weitergeleitet wurden. Dies könnte zu einer noch größeren Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Einnahmen führen, da viele Grundbesitzer nun geringere Steuern zahlen müssen als ursprünglich vorgesehen.
Künftige Perspektiven
Auf bundesweiter Ebene hat das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz eine Liste von aufkommensneutralen Hebesätzen veröffentlicht, die den Städten und Gemeinden als Orientierungshilfe dienen soll. Diese Maßnahme soll den Kommunen ermöglichen, auch in volatilen Märkten eine stabile Finanzierungsbasis zu haben. Ab dem 1. Januar 2025 gelten diese neuen Bewertungsregeln, die sicherstellen sollen, dass nur den tatsächlichen Wertverhältnissen Rechnung getragen wird, gleichzeitig aber auch die Grundsteuer in einer möglichst konstanten Höhe erhalten bleibt.
Die Entwicklungen in Diepholz sind ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen viele Kommunen konfrontiert werden. Die Notwendigkeit zur Anpassung der Hebesätze könnten künftig auch von anderen finanziellen Faktoren abhängen, wie der Haushaltsausgleichung oder der Finanzierung von kommunalen Projekten. Die Aufkommensneutralität der Hebesätze wird dabei als ein zentrales Element der Reform hervorgehoben, um eine stabile Zahlungsverpflichtung der Grundbesitzer zu gewährleisten, sowie um die Finanzierungslogik der Kommunen aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen zur Thematik finden Sie bei grundsteuer-digital.de und fm.rlp.de.