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Rewe warnt: Rückruf von Apfelkuchen – Gesundheitsrisiko durch Fremdkörper!

Rewe ruft aktuell den „ja! Apfel-Streuselkuchen“ und „ja! Hähnchen Mini Schnitzel“ zurück. Grund sind metallische und Kunststofffremdkörper. Kunden sollten die Produkte nicht verzehren und zur Rückgabe bringen.

Rewe hat am 3. April 2025 einen Rückruf für das Tiefkühlprodukt „ja! Apfel-Streuselkuchen“ (1250 Gramm) gestartet. Grund dafür sind metallische Fremdkörper, die auf der Oberfläche des Kuchens entdeckt wurden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum für das betroffene Produkt ist der 05/2026, und es gehört zur Charge 5036. Die Rückrufaktion wurde von B+F Bakery & Food GmbH in Salzkotten initiiert. Verbraucher sind aufgefordert, den Apfelkuchen nicht zu verzehren, da dies gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann, zu denen unter anderem Schmerzen im Mund- oder Rachenraum sowie Bauchschmerzen gehören können.

Rewe hat die betroffenen Produkte schnellstmöglich aus dem Verkauf entfernt. Die Lebensmittelkette versichert, dass keine anderen Chargen mit demselben Mindesthaltbarkeitsdatum betroffen sind. Kunden, die den Apfelkuchen gekauft haben, können diesen problemlos in jedem Rewe-Markt zurückgeben und erhalten ihren Kaufpreis auch ohne Vorzeigen des Kassenbons zurück. Somit zielt die Aktion darauf ab, potenzielle Gesundheitsgefahren für die Verbraucher zu minimieren. Die Problematik von Fremdkörpern in Lebensmitteln ist nicht neu. Bereits in diesem Jahr gab es mehrere Rückrufe aufgrund ähnlicher Vorfälle, was auf die Herausforderungen in der Lebensmittelproduktion hinweist.

Weitere Rückrufe bei Rewe

Zusätzlich zu dem Apfel-Streuselkuchen ruft Rewe auch das Produkt „ja! Hähnchen Mini Schnitzel“ (500 Gramm) zurück. Betroffen ist die Charge mit der Nummer DL404092 und einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 04.09.2025. Der Rückruf erfolgt, da in vereinzelten Packungen potenziell transparente Kunststofffremdkörper entdeckt wurden. Der Rückruf umfasst 13 Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Die betroffenen Produkte wurden bereits aus dem Verkauf genommen.

Die Verbraucher können sich ebenfalls an den Verkaufsort wenden, um das Produkt zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Hier wird verdeutlicht, dass solche Rückrufe nicht nur aus Gründen der Lebensmittelsicherheit wichtig sind, sondern auch Verletzungsgefahren, wie etwa Entzündungen oder Perforationen im Verdauungstrakt, vermeiden sollen. Verbraucher sollten daher aufmerksam sein und die entsprechenden Mitteilungen der Lebensmittelunternehmen im Auge behalten.

Hintergrundinformationen zu Rückrufaktionen

Laut einem Bericht von foodwatch sind Rückrufaktionen in Deutschland häufig unzureichend organisiert. Oft sind sie auf Verunreinigungen mit Salmonellen, Listerien oder Fremdkörpern wie Glas und Plastik zurückzuführen. Im Durchschnitt wird mindestens zweimal pro Woche in Deutschland ein Lebensmittel zurückgerufen. Die Informationspolitik der Unternehmen ist hierbei oft mangelhaft. Ein Drittel der Rückrufe findet verspätet statt, und viele Unternehmen nutzen nicht alle verfügbaren Kommunikationskanäle, um die Verbraucher zu erreichen.

Die Verantwortung für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken liegt größtenteils bei den Unternehmen, was häufig zu einem Interessenkonflikt führen kann. Das deutsche sowie europäische Lebensmittelrecht lässt zudem Spielräume für Rückrufaktionen, was die Regulierung und eine einheitliche Informationspolitik erschwert. Die Behörden haben oftmals keine klaren Handlungsanweisungen, um gezielt gegen unzureichende Rückrufpraktiken vorzugehen. Dies heißt, dass Verbraucher im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit stets aufmerksam bleiben müssen.

Für weitere Informationen über Rückrufe und die entsprechenden Produkte können Verbraucher hier, hier und hier nachlesen.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.infranken.de
Referenz 3
www.foodwatch.org
Quellen gesamt
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