
Rund 73.000 Rentner in Deutschland werden im Jahr 2025 erstmals steuerpflichtig. Der Grund für diese neue Steuerpflicht sind die Rentenerhöhungen, welche ab Juli 2025 in Kraft treten werden. Insgesamt müssen etwa 6,5 Millionen Senioren ihre Renten-Einkünfte versteuern. Diese Neuerung wird voraussichtlich zu einem Anstieg der Steuereinnahmen von etwa 4,1 Milliarden Euro führen, was den finanziellen Druck auf viele Rentner erhöhen wird. Ruhr24 berichtet.
Die Verantwortung für die Steuererklärung liegt in der Regel bei den Rentnern selbst, da das Finanzamt normalerweise keine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung versendet. Daher sollten betroffene Rentner darauf achten, ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro zu vermeiden. Ein Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung.
Änderungen beim Grundfreibetrag
Die Steuerpflicht für Rentner wird durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags verstärkt. Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag nun 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Diese Anpassung – eine Erhöhung um 360 Euro für Einzelpersonen und 720 Euro für Ehepaare – dient dazu, die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren. Rentnerwissen führt aus, dass dieser Freibetrag das Existenzminimum der Rentner schützt, indem er festlegt, bis zu welchem Einkommen keine Steuern fällig werden.
Durch den Grundfreibetrag können insbesondere Neurentner mit einem Renteneinkommen unterhalb des Freibetrags steuerfrei bleiben. Bestandsrentner profitieren ebenfalls von dieser Erhöhung. Wer Einkünfte aus Nebentätigkeiten hat, kann diese ebenfalls steuerfrei halten, solange die Gesamtsumme unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Steuerpflichtige Anteile und Steuermodelle
Für das Jahr 2025 müssen Rentner, die neu in den Ruhestand treten, 89 Prozent ihres Renteneinkommens versteuern. Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zu den 87 Prozent im Jahr zuvor. Neben dem Grundfreibetrag gibt es in der Steuertabelle für Rentner auch klare Vorgaben zur Steuerbelastung:
Einkommensgruppe | Steuersatz |
---|---|
Bis 12.000 € | 0 % |
12.001 € – 20.000 € | 14 % |
20.001 € – 50.000 € | 24 % |
Ab 50.001 € | 42 % |
Beispielhaft ergibt sich für einen Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro, also 18.000 Euro jährlich, ein zu versteuerndes Einkommen von 4.020 Euro, nachdem der Grundfreibetrag abgezogen wurde. Dies entspricht einer Steuerlast von 563 Euro pro Jahr. Ehepaare mit einer gemeinsamen Rente von 36.000 Euro zahlen nach Abzug des Freibetrags von 24.000 Euro eine Steuerlast von 1.126 Euro jährlich.
Es ist ratsam, regelmäßig den Rentenanteil zu überprüfen und eventuell absetzbare Sonderausgaben wie Krankheitskosten oder Spenden in die Steuererklärung aufzunehmen, um die Steuerlast zu optimieren. Auch die Anwendung des Ehegattensplittings kann sich für Paare finanziell vorteilhaft auswirken.