
Im Jahr 2024 verzeichnete die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einen alarmierenden Anstieg der Beschwerden. Laut ZVW wurden über 45.600 Anträge eingereicht, was einem Anstieg von etwa 14,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies stellt einen neuen Rekord dar und übertrifft den bisherigen Höchstwert von 2020. Ein Großteil der Beschwerden, etwa 84 Prozent, betraf Flugreisen.
Die Ursachen für diese hohe Anzahl an Beschwerden sind vielfältig. Streiks, Extremwetterereignisse und IT-Ausfälle im Luftverkehr haben viele Reisende betroffen. Besonders bemerkenswert ist, dass rund 38.000 der eingereichten Anträge auf annullierte Flüge zurückzuführen sind. Darüber hinaus gab es auch einen signifikanten Anstieg der Anträge aufgrund von Konflikten mit Bahnunternehmen, die im Jahr 2024 auf etwa 6.500 Fälle stiegen – ein Anstieg von rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Veränderungen bei der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr, die 2024 umbenannt wurde und zuvor als Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) bekannt war, hat seit 2010 die Aufgabe, Probleme bei Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsreisen zu bearbeiten. Etwa 400 Verkehrsunternehmen beteiligen sich aktiv an den Schlichtungsverfahren. Nach Angaben des Bundesjustizamts stehen den Verbrauchern verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um Ansprüche geltend zu machen, insbesondere bei Problemen wie Flugverspätungen, Flugausfällen oder verlorenem Reisegepäck.
Zur Bearbeitung der Fälle hat die Schlichtungsstelle seit Oktober 2024 ein neues System implementiert, das verschiedene statistische Parameter erfasst. Dies soll dazu beitragen, Prozesse effizienter zu gestalten. Dabei bleibt das Ziel der Schlichtungsstelle, eine zufriedenstellende Konfliktlösung für beide Parteien zu finden und damit das Bedürfnis nach gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verringern.
Rechte der Reisenden und Entschädigungen
In Bezug auf Flugreisen sind die Rechte der Reisenden klar geregelt. So wird beispielsweise eine Entschädigungszahlung für inner-europäische Verbindungen auf 400 EUR pro Person begrenzt, wie auf der Webseite der Schlichtungsstelle erläutert wird Schlichtung Reise und Verkehr. Es ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Reisende mehr als 14 Tage vor dem Flug über eine Stornierung informiert wurden oder wenn alternative Transportmöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit angeboten wurden.
Insgesamt spiegelt die steigende Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle die anhaltenden Herausforderungen im Reiseverkehr wider, die sowohl durch äußere Faktoren als auch durch operative Probleme der Airlines bedingt sind. Die Schlichtungsstelle bleibt jedoch ein wichtiger Anlaufpunkt für Verbraucherschutz und die Wahrung von Reiserechten.