
Regina, eine 71-jährige Bewohnerin aus Rostock, steht vor erheblichen Problemen mit ihrer Hausverwaltung. Ein defekter Sicherungskasten hat sich als ernsthafte Gefahrenquelle in ihrer Wohnung entpuppt. Seit Monaten lebt sie in ständiger Angst, erneut einen Stromschlag zu erleiden, nachdem sie bereits mehrere elektrische Schläge erlitten hat. Die Situation ist für Regina nicht nur gesundheitlich bedenklich, sondern auch emotional belastend, da sie die ständige Ungewissheit fürchtet.
Regina wohnt seit 2006 in ihrer Wohnung. In all diesen Jahren gab es keine Reparaturen an der elektrischen Anlage. Die durchgebrannten Sicherungen zwingen sie dazu, ihre elektrischen Geräte nur nacheinander zu nutzen. Trotz ihrer besorgniserregenden Lage hat sie versucht, selbst aktiv zu werden, indem sie einen Elektriker rufen möchte. Allerdings erwartet sie in diesem Fall, dass die Hausverwaltung die Kosten hierfür übernimmt. Ihre zunehmende Frustration über die mangelnde Reaktion der Hausverwaltung führt sogar dazu, dass sie droht, den defekten Sicherungskasten selbst zu entfernen, um die dringende Situation zu verändern.
Die Rolle der Hausverwaltung
Eine Hausverwaltung hat vielfältige Aufgaben und fungiert als Schnittstelle zwischen Vermietern und Mietern. Die Verwaltung ist für die kaufmännischen und technischen Aspekte eines Mietverhältnisses zuständig. Dazu gehören die Kontrolle der Mietzahlungen, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen sowie die Organisation von Reparaturarbeiten. Eigentümer können die Betreuung ihrer Immobilie entweder selbst übernehmen oder an Dritte abtreten. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist dabei ebenso essentiell wie die Erfüllung der Pflichten gegenüber den Mietern.
In Regina’s Fall zeigt das Verhalten der Hausverwaltung gravierende Mängel in der Instandhaltung. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, technische Einrichtungen zu kontrollieren und Reparaturen zeitnah durchzuführen. Mieter haben ein Recht auf eine sichere Wohnumgebung, und die Pflicht der Hausverwaltung zur Instandhaltung ist nicht nur eine Formalität, sondern eine wesentliche Voraussetzung für ein harmonisches Mietverhältnis.
Finanzielle Aspekte und Verantwortung
Die Kosten für eine Hausverwaltung können variieren, im Durchschnitt liegen sie bei etwa 4 Euro pro Einheit und Monat oder 400 bis 500 Euro jährlich. Diese Kosten dürfen jedoch, gemäß den Regelungen im Wohnraummietrecht, nicht auf die Mieter umgelegt werden. Im gewerblichen Mietrecht sieht die Gesetzeslage jedoch eine andere Regelung vor. Die Preisgestaltung der Hausverwaltung ist in der Regel verhandelbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Lage der Mietwohnung sowie dem Umfang der durchzuführenden Aufgaben.
Regina bleibt trotz ihrer Schwierigkeiten hoffnungsvoll und versucht, ihre Laune durch den Kauf eines neuen Aquariums zu heben. Dennoch ist es eine bedauerliche Realität, dass viele Mieter in ähnlichen Situationen wie sie stecken und auf die Unterstützung ihrer Hausverwaltungen angewiesen sind, um sichere Lebensbedingungen zu gewährleisten.