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Querdenken-Klage: Ballweg kämpft gegen Polizeieinsätze in Berlin!

Am 13. Februar 2025 entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage von "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg gegen Auflagen bei einer Pandemie-Demonstration. Was bedeutet dies für den Protest in Deutschland?

Am heutigen Tag beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage von Michael Ballweg, dem Initiator der „Querdenken“-Bewegung. Die Klage richtet sich gegen das Land Berlin und bezieht sich auf Polizeieinsätze, die während einer Protestdemonstration am 1. August 2020 stattfanden. Diese Demonstration, die unter dem Motto „Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit“ stattfand, zog etwa 20.000 Teilnehmer an, viele hielten sich jedoch nicht an die genehmigten Auflagen, die Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand umfassten.

Die Polizei war gezwungen einzugreifen und beendete die Veranstaltung aufgrund dieser Verstöße. Ballweg, der sich von gewalttätigen Teilnehmern und Rechtsextremisten distanzierte, zweifelt die Rechtmäßigkeit der Auflagen sowie das Verbot eines für September 2020 geplanten Protest-Camps an. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird noch heute um 10 Uhr erwartet. Die „Querdenken“-Bewegung formierte sich zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 in vielen deutschen Städten.

Proteste in Berlin und politischer Kontext

Am 3. August 2024 fand in Berlin eine weitere Protestveranstaltung der „Querdenker“-Bewegung statt, um den vierten Jahrestag der ersten großen Demonstration zu begehen. Laut Polizeieinheiten nahmen bis zu 12.000 Menschen an diesem Protest teil, der sich gegen die Politik der Ampel-Regierung sowie frühere Corona-Maßnahmen richtete. Die Demonstrationsroute führte über bekannte Straßen wie den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße, mit einem Zielpunkt am Großen Stern.

Abschlusskundgebungen wurden unter dem Motto „Freiheit, Frieden, Freude“ gehalten, wobei die Teilnehmer Fahnen mit Friedenstaube schwenkten und Transparente zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen hielten. Plakate mit Slogans wie „Frieden schaffen ohne Waffen“ und Forderungen nach einem Austritt aus der NATO wurden ebenfalls gezeigt. Trotz des massiven Polizeieinsatzes von 500 Beamten gab es keine nennenswerten Zwischenfälle, jedoch wurden vereinzelte Freiheitsbeschränkungen wegen Plakaten des verbotenen rechtsextremen „Compact“-Magazins verhängt.

Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit

Das Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit hat in Deutschland eine lange Tradition und gilt als fundamentales Element der Demokratie. Diese Rechte wurden über Generationen erkämpft, etwa durch Kämpfe für das Frauenwahlrecht oder das Streikrecht. Laut Amnesty International sind weltweit zahlreiche Protestbewegungen aktiv, die gegen autoritäre Regierungen, Umweltverschmutzung und soziale Ungerechtigkeiten kämpfen. Dennoch sehen sich Protestierende oft staatlicher Repression ausgesetzt.

In Deutschland wird das Versammlungsrecht als wichtig erachtet, doch die Erosion individueller Freiheiten ist ein Thema von wachsender Besorgnis. Amnesty hat im Rahmen ihrer Kampagne „Protect the Protest“ hervorgehoben, dass die Polizei und Behörden differenziert und verhältnismäßig agieren müssen, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu wahren. Gesetze, die die Versammlungsfreiheit einschränken, sind problematisch und gefährlich, insbesondere wenn sie Rassismus und Vorurteile verstärken könnten.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
www.rbb24.de
Referenz 3
www.amnesty.de
Quellen gesamt
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