
Der Fall des Mörders Jan P., der 2023 wegen des Mordes an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, steht erneut im Fokus der Justiz. Heute, am 3. März 2025, findet vor dem Landgericht Gießen in Mittelhessen ein weiterer Prozess gegen Jan P. statt. Dieses Mal geht es um zusätzliche Straftaten, die nicht den Mord betreffen, sondern um Vorwürfe des Kindesmissbrauchs und den Besitz von Kinderpornografie.
Jan P. wird beschuldigt, während eines Videotelefonats mit einem 13-jährigen Mädchen onaniert zu haben. Diese Tat gestand er zu Beginn des Verfahrens und zeigte Bedauern über seine vergangenen Taten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Straftaten eine Haftstrafe von insgesamt 4,5 Jahren: 2,5 Jahre für den Kindesmissbrauch und 1 Jahr und 10 Monate für den Besitz kinderpornografischen Materials. Die Verteidigung hingegen erkennt zwar einen Hang zu Straftaten an, plädiert aber für geringere Strafen von 1,5 Jahren für den Missbrauch und 1 Jahr und 3 Monate für die Kinderpornografie.SWR berichtet, dass sich Jan P. seit seinem Urteil in Einzelhaft befindet.
Hintergrund des Verfahrens
Der Mord an Ayleen und die damit verbundenen Straftaten waren bereits Teil der früheren Anklage, allerdings konzentrierte sich diese hauptsächlich auf den Besitz von Kinderpornografie. Aufgrund einer Gesetzesänderung musste der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine mögliche Sicherungsverwahrung überprüfen, da diese nur angeordnet werden kann, wenn mindestens zwei separate Straftaten vorliegen, die eine empfindliche Freiheitsstrafe zur Folge haben. In diesem Zusammenhang wird die neue Anklage nun gefordert, um die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung zu schaffenHessenschau.
Bisher ist Jan P. wegen Mordes an Ayleen zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Dies hat zur Folge, dass bei einer lebenslangen Verurteilung auch die Sicherungsverwahrung zeitlich unbegrenzt angeordnet werden kann, solange der Verurteilte als gefährlich gilt. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte Jan P. ein hohes Rückfallrisiko für zukünftige Sexualstraftaten, was die Argumentation der Staatsanwaltschaft verstärkt.
Die Dimension des Problems
Der Fall von Jan P. spiegelt ein weit verbreitetes Problem in der Gesellschaft wider. Laut aktuellen Erhebungen gibt es in Deutschland besorgniserregende Zahlen von sexuellem Kindesmissbrauch. Im Jahr 2022 wurden 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet und 42.075 Fälle von Kinderpornografie registriert. Die Dunkelziffer ist hoch, da viele Taten nicht angezeigt oder dokumentiert werden, was das Ausmaß der Problematik noch schwerer zu fassen machtBeauftragte für Missbrauch.
Der Prozess gegen Jan P. wird daher nicht nur ein Einzelfall bleiben. Er könnte vielmehr auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich sexueller Gewalt gegen Kinder und die Handhabung von Sicherungsverwahrung haben. In den kommenden Tagen wird das Gericht über die Anklage entscheiden и und möglicherweise auch über die zukünftige Unterbringung von Jan P., die angesichts seines Rückfallrisikos dramatische Konsequenzen für die Gesellschaft haben könnte.