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Prozess gegen Influencer: Silvesterrakete verwüstet Berliner Wohnung!

Am 9. April 2025 beginnt der Prozess gegen einen Influencer, der wegen des feuerwerksbedingten Raketenschusses auf eine Berliner Wohnung in der Silvesternacht angeklagt ist. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

Am 9. April 2025 wird das Landgericht Berlin das Verfahren gegen einen 23-jährigen Influencer abschließen, der wegen eines Vorfalls in der Silvesternacht angeklagt ist. Laut Merkur wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten versuchte schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Der Influencer soll rücksichtslos eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung in Berlin-Neukölln geschossen haben.

Das Video des Vorfalls wurde auf Instagram veröffentlicht und zeigt die Rakete, die in ein Mehrfamilienhaus eintritt und dort Schaden anrichtet. Glücklicherweise verhinderte der Wohnungsinhaber, dass das Feuer auf andere Wohnungen übergriff, und es gab keine Verletzten. Der Staatsanwalt beschreibt die Tat als eine Handlung „aus Eigennutz und völliger Rücksichtslosigkeit“.

Vorwurf und Verteidigung

Der Angeklagte äußerte sein Bedauern über das Geschehen und erklärte, der Vorfall sei ein Versehen gewesen. Er habe angenommen, die Rakete werde in den Himmel gehen. Seine Verteidigung, die beim Prozessbeginn keine Stellungnahme abgab, wird bereits seit seiner Festnahme am 4. Januar 2025 am Flughafen BER beobachtet. Zu diesem Zeitpunkt wollte er Deutschland verlassen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr.

Zeugen berichteten von dem Vorfall: Sie beschreiben schwarzen Rauch, der im Schlafzimmer aufstieg, und das Herauswerfen von Glutresten aus dem Fenster. Zudem wurde ein Entschuldigungsvideo des Influencers auf Instagram veröffentlicht, das über 6 Millionen Aufrufe erzielte, jedoch später gelöscht wurde.

Rechtskontext und mögliche Konsequenzen

Die genannten Vorwürfe können astronomische rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wobei auch die Angemessenheit von Influencerinhalten rechtlich beleuchtet wird. Ein Urteil des BGH vom 9. September 2021, das unter dem Aktenzeichen I ZR 90/20 bekannt ist, behandelt unter anderem die Kennzeichnungspflicht von Influencern bei der Werbung und deren Umgang mit nicht-werblichen und werblichen Inhalten. So gelten Influencer als Unternehmen, wenn sie mit ihrem Image oder durch den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen Einnahmen generieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können hierbei erheblichen Einfluss auf künftige Verfahren und die Geschäftstätigkeit von Influencern haben, nachzulesen bei Dejure.

Der Prozess soll am 7. April fortgesetzt werden, und insgesamt sind vier Verhandlungstage bis zum 16. April 2025 geplant. Die Entwicklungen in diesem Fall könnten weitreichende Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Influencer und ihre Verantwortung in sozialen Medien haben.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.rbb24.de
Referenz 3
dejure.org
Quellen gesamt
Web: 11Social: 151Foren: 8