
Am 11. April 2025 hat die Universität Siegen bekannt gegeben, dass sie herausragende wissenschaftliche Leistungen von Absolvent*innen aus dem vergangenen akademischen Jahr honorieren wird. In diesem Rahmen können Studierende für verschiedene Nachwuchspreise nominiert werden, die exzellente Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten auszeichnen. Die Preisverleihungen sind eine wertvolle Anerkennung für die Bemühungen und Erfolge der jungen Wissenschaftler*innen.
Die verfügbaren Preise umfassen unter anderem den Preis des Kreises Altenkirchen, den Preis der Industrie- und Handelskammer Siegen sowie die Historikerpreise der Dirlmeier-Stiftung. Darüber hinaus wird auch ein Förderpreis dieser Stiftung vergeben sowie ein Preis für den internationalen Nachwuchs der Universität Siegen. Bewerber*innen sollten sich beeilen, da die Frist zur Einreichung der Arbeiten am 1. Juni 2025 endet. Bewerbungen müssen elektronisch an Kathrin L. Wagner gerichtet werden, die für Rückfragen ebenfalls zur Verfügung steht.
Wichtige Details zu den Preisen
Die Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite des House of Young Talents eingesehen werden. Zusätzlich wird auch der DAAD-Preis ausgeschrieben, der weitere Informationen online bietet. Die Kontaktperson für Rückfragen ist Kathrin L. Wagner, die als persönliche Referentin im Bereich Nachwuchs an der Universität tätig ist.
Im Hinblick auf Zweitstudienbewerber*innen, die ein zweites Bachelor- oder Masterstudium anstreben, ist es wichtig zu wissen, dass sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen. Der Bewerbungsprozess erfolgt über das Online-Portal unisono und die Fristen sind identisch mit denen für Erststudienbewerber*innen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen nur 3% der verfügbaren Plätze für Zweitstudienbewerber*innen zur Verfügung.
Die Bewertung der Anträge erfolgt über eine Messzahl, welche sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für den Wunsch nach einem Zweitstudium zusammensetzt. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören das Abschlusszeugnis des Erststudiums sowie eine schriftliche Begründung für die Bewerbung.
Die Punktwerte für das Prüfungsergebnis des Erststudiums variieren erheblich, von „ausgezeichnet“ mit 4 Punkten bis zu „nicht nachgewiesen“ mit 1 Punkt. Zudem gibt es eine Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium, bei der zwingende berufliche Gründe mit 9 Punkten am höchsten bewertet werden. Bewerber*innen, die nach einer Familienphase zurück ins Berufsleben wollen, können zusätzlich Punkte erhalten.
Zweitstudiengebühren und deren Auswirkungen
Ein weiterer Aspekt, den Studieninteressierte beachten sollten, sind die möglichen Zweitstudiengebühren. Diese sind in mehreren Bundesländern, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, fällig und können bis zu 650 Euro pro Semester betragen, zusätzlich zu den regulären Semesterbeiträgen. Semesterbeiträge umfassen Immatrikulationsgebühren, Verwaltungskosten und Sozialbeiträge und sind für alle Studierenden verpflichtend.
Es gibt jedoch Optionen für einen Erlass der Zweitstudiengebühren unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise wenn der Beruf zwei abgeschlossene Studiengänge erfordert oder wenn es gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt. Der Umgang mit Studiengebühren ist in Deutschland aufgrund der Empfehlungen und gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt.
Insgesamt können sich sowohl herausragende Absolvent*innen als auch diejenigen, die ein Zweitstudium anstreben, auf diverse Herausforderungen und Möglichkeiten an der Universität Siegen einstellen. Engagierte Studierende werden dazu ermutigt, ihre Leistungen und Weiterbildungsabsichten entsprechend zu verfolgen, um von den vorhandenen Angeboten zu profitieren.