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Pferdediebstahl in MV: „Kosa“ gefunden, Rückkehr vorerst unmöglich!

Die trächtige Stute „Kosa“, die im Januar aus Kuhs gestohlen wurde, wurde nun in Güstrow gefunden. Doch bis zur Klärung der Ermittlungen bleibt sie im Stall und darf nicht zu ihrer Besitzerin zurück.

Die trächtige Stute „Kosa“ wurde im Januar 2025 aus Kuhs, im Landkreis Rostock, gestohlen und am 4. April von der Polizei wiedergefunden. Der Fall hat in der Region für Aufsehen gesorgt, da „Kosa“ nicht das einzige gestohlene Pferd ist. Während ihrer Ermittlung entdeckte die Polizei also auch, dass ein weiterer Vorfall mit einem braunen Wallach in der Region stattgefunden hat. In beiden Fällen sind die Täter vermutlich erfahrene Diebe, die gezielt handelten.

„Kosa“ war am 28. Januar als vermisst gemeldet worden, nachdem sie in der Nacht zuvor aus einem Stall in Güstrow entführt worden war. Die Ermittler fanden das Pferd in einem Stall im Umland von Güstrow und konnten es eindeutig identifizieren. Die Ostsee-Zeitung berichtet, dass „Kosa“ vorerst im Stall bleibt und nicht zurück zu ihrer Besitzerin darf, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Zudem wurde von der Polizei ein Veräußerungs- und Umstellverbot verhängt.

Weitere gestohlene Pferde in der Region

Zusätzlich zu „Kosa“ ist eine weitere trächtige Stute, „Kosa Nostra“, aus Zehlendorf bei Güstrow verschwunden. Nordkurier berichtet, dass sie in der Nacht zu einem Mittwoch entführt wurde. Die Stute befand sich mit vier anderen Tieren in einem Laufstall, als sie verschwunden war. Besitzerin der Stute, die etwa 15.000 Euro wert ist, hatte sie am Dienstagabend noch selbst versorgt.

Die Polizei fand am Tatort Spuren von Reifenschäden und Pferdeäpfeln, die möglicherweise von „Kosa Nostra“ stammten. Diese Details deuten darauf hin, dass die Diebe über Fachkenntnisse verfügten und das Pferd präzise auf einen Anhänger verladen konnten. Der Vorfall beunruhigt die Pferdehalter in der Region, da es zudem einen ähnlichen Fall gibt, bei dem ein Wallach aus Waschow entführt wurde.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Tierschutz in Deutschland sind streng, um artgerechte Haltungen zu gewährleisten. Nach dem Tierschutzgesetz obliegt die Aufsicht über Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen, den zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen sollen sicherstellen, dass die Tiere unter den entsprechenden Bedingungen gehalten werden (Gesetze im Internet). Diese Vorschriften legen fest, dass die Überwachungsbehörden Grundstücke, Geschäftsräume und Transportmittel betreten dürfen, um die Tiere zu untersuchen.

Die verstärkte Kontrolle von Pferdehaltungen und die Strafverfolgung gegen Tierdiebstahl sind für die Sicherheit der Tiere sowie der Besitzer von größter Bedeutung. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, bleibt „Kosa“ in Obhut des Veterinäramtes und wird nicht zu ihrer Besitzerin zurückgebracht. Die Polizei bittet in der Zwischenzeit um Hinweise zu beiden Fällen und ermutigt Bürger, auf verdächtige Aktivitäten zu achten.

Referenz 1
www.ostsee-zeitung.de
Referenz 2
www.nordkurier.de
Referenz 3
www.gesetze-im-internet.de
Quellen gesamt
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