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Pankow: Lebenslange Haft nach grausamem Femizid an sechsmaliger Mutter

Ein lebenslanges Urteil gegen einen Mann, der seine Ex-Frau in Berlin-Pankow erstochen hat. Der Fall stellt einen klassischen Femizid dar, ausgelöst durch Eifersucht und Kontrollverlust.

Der Fall einer in Berlin-Pankow erstochenen sechsfachen Mutter hat in den letzten Tagen bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 27. Januar 2025 mitgeteilt, dass das Urteil gegen den 34-jährigen Mann, der 2023 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, rechtskräftig ist. Die Revision des Angeklagten, der die Tat als „Unfall“ bezeichnete, wurde nicht fristgerecht begründet. Ein Antrag auf Fristverlängerung wurde als unzulässig verworfen. Dieses Urteil hat keine Aussicht auf Erfolg, was die Situation für die Hinterbliebenen der Getöteten weiter erschwert. Tagesspiegel berichtet, dass die Tat im April 2022 stattfand, als der Mann seine 31-jährige Ex-Frau mit 13 Messerstichen ermordete. Die Frau stammte aus Afghanistan und hatte sich nur Wochen zuvor von ihm getrennt, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das Gericht klassifizierte die Tat als „klassischen Femizid“, wobei der Angeklagte Rache für die Trennung suchte. Femizide sind Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts und spiegeln tief verwurzelte patriarchale Strukturen wider, die eine Vorstellung von Geschlechterungleichheit fördern. Laut dem Anwaltsblatt erleben in Deutschland alle drei Minuten Frauen oder Mädchen häusliche Gewalt. Diese Statistiken zeugen von der Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Gewalt ernsthaft zu bekämpfen.

Zusammenhang mit anderen Fällen von Femizid

Der Fall der ermordeten sechsfachen Mutter ist jedoch nicht isoliert. Während in Berlin-Pankow die letzte rechtliche Entscheidung gefallen ist, beginnt am kommenden Montag in Berlin-Zehlendorf ein weiterer Prozess gegen einen Mann, der beschuldigt wird, seine Ex-Frau aus Eifersucht ermordet zu haben. RBB24 berichtet, dass der 50-Jährige seine 36-jährige Ex-Frau am 28. August 2024 erstochen haben soll. Dieser Vorfall ist von einem ähnlichen Muster geprägt: Der Täter handelte angeblich aus „massiver Eifersucht“ und „übersteigertem Besitzdenken“, was in vielen Fällen von Femiziden zu beobachten ist.

In den jüngsten Jahren haben mehrere Statistiken Probleme bei der Kategorisierung von Tötungsdelikten aufgezeigt. Richterliche Entscheidungen variieren stark abhängig von Faktoren wie Tathergang, Motiv und der Biographie des Täters. Der Deutsche Juristinnenbund fordert daher verpflichtende Fortbildungen für Staatsanwälte und Richter zu geschlechtsbezogener Gewalt. Die komplexen Dynamiken des Femizids sollten von der Justiz gründlicher untersucht werden, um angemessene Urteile fällen zu können.

Die F.B.A.-Recherche hat gezeigt, dass in 105 analysierten Urteilen lediglich 62 als Femizid eingestuft wurden. Dies verdeutlicht, dass nicht alle Mordfälle korrekt als solche klassifiziert werden, was auf Versäumnisse im rechtlichen System hinweist. Es ist unabdingbar, dass diese Problematik angesprochen wird, um sowohl den Opfern als auch den Hinterbliebenen gerecht zu werden.

Referenz 1
www.tagesspiegel.de
Referenz 2
www.rbb24.de
Referenz 3
anwaltsblatt.anwaltverein.de
Quellen gesamt
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