
Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat kritische Schritte unternommen, um die Notfallversorgung in Deutschland zu reformieren. Am 13.03.2025 plant die Stiftung, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen, um einheitliche Standards im Rettungswesen sicherzustellen. Laut remszeitung.de wird die elektronische Einreichung der Unterlagen heute vorgenommen. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Neuregelung des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes, die seit August 2024 in Kraft ist und von der Stiftung scharf kritisiert wird.
Der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, betont, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur Sicherstellung eines flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes nicht nachkommt. Die aktuelle Regelung könnte ihrer Meinung nach sogar gegen das Grundgesetz verstoßen, was die Notwendigkeit der Beschwerde unterstreicht. Zudem beschwert sich die Stiftung über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, die keine Verbesserung der Situation mit sich bringen.
Unzureichende Strukturen und Standards
Die Björn-Steiger-Stiftung kritisiert und bemängelt, dass die neuen Strukturen des Rettungsdienstes nicht internationalen Standards entsprechen. Insbesondere in Baden-Württemberg verwaltet sich der Rettungsdienst selbst, was die staatliche Verantwortung in Frage stellt. Die Stiftung sieht die veralteten Organisationsstrukturen als erheblichen Nachteil an, der die Überlebenswahrscheinlichkeit von patients mit lebensbedrohlichen Erkrankungen senkt. Tatsächlich beschreibt Pierre-Enric Steiger das Gesetz als eine gesetzliche Verankerung einer „Sterbequote“ von 20 Prozent bei Herzinfarktpatienten, was alarmierende Folgen haben könnte.
Ein weiteres Problem liegt in den unzureichenden Planungskriterien für Notarzteinsatzfahrzeuge, besonders im ländlichen Raum, wie von Dr. med. Christian Strunz hervorgehoben. Das neue Gesetz wird als zementierend für die negative Entwicklung im Rettungsdienst angesehen. Es werde keine innovativen oder zeitgemäßen Regelungen bieten, was die Stiftung veranlasst, die Einreichung der Beschwerde ernsthaft voranzutreiben.
Politische Reformansätze
Um die Missstände zu beheben, hat die Ampel-Koalition bundesweite einheitliche Standards für den Rettungsdienst angekündigt. Das Ziel dieser Reform ist es, dass die Versorgung von Patienten nicht von ihrer Postleitzahl abhängt. Ein Qualitätsausschuss, der aus Ländern und Krankenkassen besteht, soll die Versorgungsqualität sicherstellen. In diesem Zusammenhang sieht der Gesetzentwurf auch die Neuorganisation des Rettungsdienstes vor, die Elemente wie Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter einbezieht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat diese Reformpläne bereits in Aussicht gestellt, doch ob sie rechtzeitig zur Verabschiedung kommen, ist ungewiss.
Die Björn-Steiger-Stiftung hat sich das Wohl der Notfallpatienten zur Aufgabe gemacht und bleibt mit ihrer Initiative nicht allein. Sie erhält Rückendeckung von anderen Organisationen, wie der AGSWN, dem DBRD, dem Notarztnetzwerk HonMed eG und der IG Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg. Die Stiftung hat auch namhafte Kanzleien mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt, um die nötige Unterstützung für ihre Anliegen zu bündeln.
In der langjährigen Geschichte der Stiftung ist ein Meilenstein die Einführung der bundesweiten Notrufnummern 110 und 112, durch die sie sich besonders hervorgetan hat. Es bleibt abzuwarten, ob die bevorstehende Verfassungsbeschwerde und die politischen Reformansätze zu einer signifikanten und nachhaltigen Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland führen können. Während die Vorbereitungen der Stiftung für den Gang zum Bundesverfassungsgericht fortschreiten, führt der Streit um die angemessene und gerechte Notfallversorgung weiterhin zu intensiven Diskussionen in der politischen Landschaft.