
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Uniklinik Essen vorerst weiterhin Herztransplantationen durchführen darf. Diese Entscheidung ist ein Teil des laufenden Rechtsstreits gegen die geplante Krankenhausreform des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU), die ab April 2025 in Kraft treten sollte. Diese Reform sah ursprünglich vor, dass die Uniklinik zu diesem Zeitpunkt keine Herztransplantationen mehr durchführen dürfte. Dies könnte gravierende Auswirkungen auf die Patientenversorgung im Land haben, insbesondere da die Uniklinik Essen eine führende Rolle in Forschung und Lehre spielt und für ihr einzigartiges Maschinenperfusionsverfahren bekannt ist.
Das Gericht kritisierte, dass die Landesregierung den Aspekt von Forschung und Lehre in der Transplantationschirurgie nicht ausreichend in Betracht gezogen hat. Richter des Verwaltungsgerichts argumentierten, dass die besonderen Fähigkeiten der Uniklinik, die auch weniger geeignete Organe transplantierbar machen, nicht in die Entscheidung eingeflossen sind. Die Uniklinik ist die einzige Klinik in Nordrhein-Westfalen, die das Maschinenperfusionsverfahren anwendet, das für die Transplantation von Herzen von großer Bedeutung ist. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft war zudem nicht vollständig über die Konsequenzen der Reform informiert, was die potenziellen Kooperationen mit anderen Herztransplantationszentren betrifft.
Rechtsstreit um die Krankenhausreform
Die Uniklinik Essen ist nicht die einzige Einrichtung, die gegen diese Reform vor Gericht gezogen ist. Neben ihr haben auch drei weitere Krankenhäuser aus dem Ruhrgebiet Klage eingereicht und vor Gericht Erfolg gehabt. So hat beispielsweise eine Klinik in Gelsenkirchen die Erlaubnis erhalten, weiterhin Operationen an der Bauchspeicheldrüse durchzuführen. Zwei Kliniken aus dem Kreis Recklinghausen dürfen ebenfalls ihre operativen Eingriffe fortsetzen. Im Gegensatz dazu hatte ein Herner Krankenhaus mit seiner Klage keinen Erfolg und darf ab April keine komplizierten Eingriffe an der Speiseröhre mehr vornehmen, da es die festgelegten Mindestkriterien nicht erfüllt.
Eine endgültige Entscheidung über das Verbot der Herztransplantationen am Uniklinikum Essen steht noch aus, während die Staatsanwaltschaft weiterhin die Einwände gegen die Krankenhausreform prüft. An dieser Stelle bleibt abzuwarten, welche weiteren Entwicklungen sich ergeben und wie die endgültige Rechtsprechung aussehen wird.
Die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen
Im Kontext dieser Reform betrachtet das Land Nordrhein-Westfalen die Krankenhausplanung grundsätzlich neu. Im Dezember 2024 gab es insgesamt 306 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, verteilt auf 526 Standorte. Die Reform zielt darauf ab, die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern und den Wettbewerb zwischen den Kliniken zu reduzieren. Mit einer neuen Planungssystematik wird nicht mehr in Betten, sondern in Leistungsgruppen und Fallzahlen geplant.
Diese neue Strategie umfasst 64 medizinische Leistungsgruppen. Ziel ist es, 90 % der Bürger in NRW eine Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit Allgemeiner Innerer und Allgemeiner Chirurgie innerhalb von 20 Autominuten zu garantieren. Nordrhein-Westfalen stellt dafür 2,5 Milliarden Euro für Strukturveränderungen und Investitionen bereit. Bereits im Dezember 2024 wurden die ersten Förderbescheide an acht Krankenhäuser überreicht, müssen jedoch bis 2030 ausgezahlt werden.
Die Situation rund um die Uniklinik Essen und die geplante Krankenhausreform bleibt spannend und könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen haben.
T-Online berichtet, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen …
WDR schildert die Umstände der Klage und deren Auswirkungen …
MAGS gibt einen umfassenden Überblick über die Krankenhauslandschaft in NRW …