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Nordrhein-Westfalen plant Verpackungssteuer: Was kommt auf uns zu?

Nordrhein-Westfalen prüft die Einführung einer Verpackungssteuer, inspiriert von Tübingen. Ziel ist die Bekämpfung von Einwegverpackungen und deren negativen Umweltauswirkungen. Welche Städte sind betroffen?

In Nordrhein-Westfalen wird die Einführung einer Verpackungssteuer von mehreren Städten intensiv geprüft. Diese Entwicklung folgt auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Klage gegen die Verpackungssteuer in Tübingen zurückgewiesen hat. Diese Umfrage unter großen Städten in NRW, wie sie von ksta.de veröffentlicht wurde, zeigt, dass das Thema Einwegverpackungen und deren ökologischen Auswirkungen viel diskutiert wird. Die Stadt Münster hat sich besonders positiv über die Entscheidung geäußert und sieht die Verpackungssteuer als Möglichkeit, das Bewusstsein für den ökologischen Umgang mit Ressourcen zu schärfen.

Die geplante Steuer zielt darauf ab, die Nutzung von Einwegverpackungen zu reduzieren und damit die negativen Umweltauswirkungen zu begrenzen. Dennoch sind die Städte mit Herausforderungen konfrontiert, unter anderem dem hohen Verwaltungsaufwand und dem zusätzlichen Personalbedarf, um diese Maßnahmen effektiv umzusetzen. Betriebe, die betroffen sind, müssen frühzeitig in die Planung einbezogen werden, und es wird eine angemessene Vorlaufzeit benötigt.

Städte und deren Pläne

In Düsseldorf wird momentan geprüft, ob der Nutzen der Steuer im Verhältnis zu den anfallenden Kosten steht. Hier gibt es einen starken Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Regelung. Auch Bonn und Köln zeigen Interesse an der Diskussion um die Verpackungssteuer. In Städten wie Wuppertal, Duisburg, Hagen und Dortmund hingegen bestehen derzeit keine Pläne zur Einführung dieser Steuer.

Die Stadt Essen hat ebenfalls auf eine Genehmigung des Landes gewartet, um eine neue Verbrauchssteuer einzuführen. Entscheidende Schritte sind notwendig, da die Landesregierung sowohl die Satzung der Städte als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts prüfen muss, bevor es zu einer endgültigen Entscheidung kommt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Mai 2023 mitgeteilt, dass die Satzung der Stadt Tübingen zur kommunalen Einweg-Verpackungssteuer rechtmäßig ist und nicht im Widerspruch zu europäischen sowie nationalen Abfallrechten steht. Dies wurde von der kommunalen Datenbank NRW zusammengefasst. Dennoch bleibt die Unsicherheit, ob die Verpackungssteuer nach Inkrafttreten des Einweg-Kunststofffondgesetzes zulässig sein wird.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, da das Bundesverfassungsgericht 1998 eine „abfallrechtliche Nachbesserungskompetenz“ für Städte und Gemeinden abgelehnt hat. Daher könnte es notwendig sein, eine Neubewertung bestehender Rechtsprechungen vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf künftige Rechtsänderungen.

Erfolgsbeispiele und weiterführende Initiativen

Tübingen selbst hat eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen im Jahr 2022 eingeführt, die mit einer Besteuerung von Einwegverpackungen und -geschirr in Höhe von 50 Cent sowie Einwegbesteck zu 20 Cent (Nettobeiträge) belegt wird. Die Steuer richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen. Tübingen verfolgt damit das Ziel, den Umstieg auf Mehrwegsysteme zu fördern, unterstützt durch entsprechende Förderprogramme und Informationsveranstaltungen für Gastronomiebetriebe, wie von Klimabündnis berichtet.

Angesichts der EU-weiten Herausforderung, jährlich rund 177 kg Verpackungsmüll pro Person zu reduzieren, ist die Erhebung von Verpackungssteuern nur eine von vielen Maßnahmen. Auch Kampagnen wie „Plastikfreie Städte“ der Deutschen Umwelthilfe unterstützen die Initiativen zur Reduzierung von Verpackungsmüll.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 2
www.kommunen.nrw
Referenz 3
www.klimabuendnis.org
Quellen gesamt
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