Münster

Universität Münster rügt Arzt wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens!

Das Rektorat der Universität Münster hat Dr. Konrad Kleszczynski wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens öffentlich gerügt. Die Entscheidung folgt einer umfassenden Untersuchung und betrifft mehrere seiner Publikationen.

Das Rektorat der Universität Münster hat am 7. April 2025 eine öffentliche Rüge gegen Dr. Konrad Kleszczynski von der Medizinischen Fakultät ausgesprochen. Diese Maßnahmen resultieren aus einem festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhalten, das durch eine Untersuchungskommission detailliert geprüft wurde. Die Rüge folgt der Empfehlung dieser Kommission, die auf Hinweise von Unstimmigkeiten in mehreren Veröffentlichungen des Wissenschaftlers aufmerksam gemacht wurde, entdeckt auf der Plattform pubpeer.com.

Die Untersuchungskommission stellte bei der Überprüfung der Vorwürfe fest, dass die Fehler und Unstimmigkeiten auf systematische Unachtsamkeit oder sogar Manipulation innerhalb der Arbeitsgruppe an der Hautklinik zurückzuführen sind. Die Kommission klassifizierte die Arbeitsweise als unwissenschaftlich, was signifikantes wissenschaftliches Fehlverhalten zur Folge hatte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde bereits über den Vorfall informiert und um Unterstützung gebeten.

Erforderliche Maßnahmen und Erwartungen

Dr. Kleszczynski wurde nicht nur gerügt, sondern auch dazu aufgefordert, die beanstandeten Abbildungen in seinen Publikationen zu korrigieren. Darüber hinaus muss er darlegen, welche Kontrollmaßnahmen er ergreift, um die wissenschaftliche Qualität und Integrität seiner zukünftigen Forschungsarbeiten sicherzustellen. Ein umfassender Maßnahmenkatalog, den er dem Rektorat vorzulegen hat, soll sicherstellen, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.

Die Realität des wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist ein Thema von wachsender Bedeutung in den Hochschulen. Laut der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) müssen Universitäten klare Regeln für gute wissenschaftliche Praxis formulieren und Verfahren zur Aufarbeitung von Vorwürfen entwickeln. Diese Anforderungen wurden erstmals von der DFG in den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Jahr 1998 formuliert. Die Verantwortung dafür liegt in den Händen der Hochschulen, die auch für die Ausbildung einer verantwortungsvollen Forschungs- und Lehrekultur Sorge tragen müssen.

Wissenschaftliches Fehlverhalten und seine Folgen

Nach den Definitionen, die von der HRK sowie der DFG festgelegt wurden, umfasst wissenschaftliches Fehlverhalten eine Reihe von gravierenden Verstößen. Dazu zählen unter anderem das Fälschen oder Erfinden von Daten, Plagiate sowie die unbefugte Inanspruchnahme von (Mit-)Autorenschaften. Hochschulen sind dazu angehalten, nicht nur mit den Vorwürfen umzugehen, sondern auch präventive Maßnahmen zu etablieren, um derartige Vorfälle zu minimieren.

Eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sollte von der Hochschulleitung bestellt werden. Diese Kommission hat die Aufgabe, die Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls ein förmliches Untersuchungsverfahren einzuleiten. Bei festgestelltem Fehlverhalten wird die Hochschulleitung entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Akten der Untersuchungen werden für einen Zeitraum von 30 Jahren aufbewahrt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Die Universität Münster hält auf ihrer Website weitere Informationen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten bereit und bekräftigt damit ihr Engagement für die Wahrung von Integrität und Qualität in der Forschung.

Referenz 1
www.uni-muenster.de
Referenz 2
www.hrk.de
Referenz 3
www.dfg.de
Quellen gesamt
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