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Kira Voßmann: Pflegekind im Fokus von Diskriminierung und Liebe!

Kira Voßmann, aufgewachsen bei Pflegeeltern in Lichtenau, erlebt sowohl Liebe als auch Diskriminierung in ihrer Schulzeit. Eine aktuelle Studie beleuchtet die Herausforderungen für Eltern und Pflegepersonen am Arbeitsplatz.

In der kleinen Gemeinde Lichtenau in Nordrhein-Westfalen wächst die neunjährige Kira Voßmann seit ihrer frühen Kindheit bei Pflegeeltern auf. Diese äußern sich offen über ihre Rolle und machen kein Geheimnis daraus, dass sie nicht Kiras leibliche Eltern sind. So erzählt Kira, dass sie von ihren Pflegeeltern viel Liebe erhalten hat, was ihr ein Gefühl der Geborgenheit vermittelt. Allerdings kämpft sie auch mit Herausforderungen. Aufgrund ihrer schwarzen lockigen Haare und dunkler Hautfarbe wurde Kira von Mitschülern gehänselt und beleidigt.

Die Erfahrungen von Kira Voßmann spiegeln ein größeres Problem wider: Diskriminierung im Alltag, die nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene betrifft. Eine aktuelle Befragung, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde, zeigt alarmierende Ergebnisse. 41% der Eltern und 27% der Pflegepersonen berichten von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Elternschaft oder Pflegeverantwortung.

Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz

Insgesamt wurden 2.500 Eltern mit einem jüngsten Kind unter sieben Jahren sowie 504 Pflegepersonen befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass 56% der Eltern während der Schwangerschaft mindestens einmal diskriminiert wurden. Der Druck auf die arbeitenden Eltern ist erheblich, insbesondere da 62% beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit von negativen Erfahrungen berichteten, wobei Mütter deutlich stärker betroffen sind (69% im Vergleich zu 48% der Väter).

Die Diskriminierung äußert sich häufig in Gehaltseinbußen, schlechteren Leistungsbewertungen und nicht verlängerten Arbeitsverträgen. In diesem Kontext ist es besorgniserregend, dass 15% der Mütter und 6% der Väter angaben, aufgrund ihrer Elternschaft von Kündigungen betroffen zu sein. Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, fordert daher gesetzliche Verbesserungen, um solchen Ungleichheiten entgegenzuwirken.

Rechtslage und nötige Reformen

Gesetzliche Maßnahmen, wie das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) und das Diskriminierungsverbot (§ 7 Absatz 1 AGG), sollen Beschäftigte schützen, die Rechte aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Dennoch zeigt sich, dass bestehende Schutzlücken im AGG für Fürsorgeleistende deutlich werden. Eine Studie von Prof. Dr. Gregor Thüsing und Lena Bleckmann bekräftigt die Notwendigkeit, die geschützten Diskriminierungsgründe im AGG um „familiäre Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern.

Diese Reformen wären nicht nur ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Diskriminierung von Eltern und pflegenden Angehörigen, sondern auch notwendig für die gesellschaftliche Anerkennung und Unterstützung von Pflegeverantwortung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht deutlich, dass diskriminierende Praktiken nicht länger toleriert werden sollten, und bietet seit Dezember 2022 Unterstützung für Beschäftigte, die wegen Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit benachteiligt werden.

Die Erfahrungen von Kira Voßmann und die Ergebnisse der Studien verdeutlichen, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, sensibilisiert auf Diskriminierung zu reagieren und auf notwendige Reformen hinzuwirken – für die Gerechtigkeit und die Zukunft aller Kinder.

Referenz 1
www.westfalen-blatt.de
Referenz 2
www.antidiskriminierungsstelle.de
Referenz 3
www.antidiskriminierungsstelle.de
Quellen gesamt
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