
Am Freitag, dem 28. März 2025, gab die Bezirksregierung Detmold einen bedeutenden Fortschritt im Planfeststellungsverfahren für den Neubau mehrerer Bundesstraßen bekannt. Der Beschluss beendet die Verfahren für den Neubauabschnitt der Bundesstraße 64 (B 64n) zwischen Hembsen und Höxter sowie für die Bundesstraße 83 (B 83n) zwischen Wehrden und Godelheim, wie Westfalen Blatt berichtet.
Das Projekt wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen. Geplant sind Neubauten der B 64 zwischen Brakel-Hembsen und Höxter sowie der B 83 zwischen der neuen B 64n bei Höxter-Godelheim und Beverungen-Wehrden. Für die Durchführung dieser Vorhaben ist gemäß § 17 FStrG das Planfeststellungsverfahren erforderlich, dessen Einleitungen bereits 2011 starteten.
Einblicke in den Planfeststellungsprozess
Der Prozess für den ersten Abschnitt der B 64n, der ca. 4,8 km lang ist, begann am 18. August 2011. Er verläuft westlich der DB-Strecke Langeland-Holzminden und umfasst den Einmündungsbereich der neuen B 83. Während der Planunterlagen und Gutachten, die vom 15. September bis 14. Oktober 2011 öffentlich ausgelegt wurden, gingen 54 Einwendungen ein.
Im Laufe der Jahre kam es zu mehreren Planänderungen, basierend auf den Einwendungen der Öffentlichkeit. So wurde unter anderem eine 860 m lange Lärmschutzwand auf der Ostseite der B 64n eingeplant. Der Lärmschutz ist ein zentrales Anliegen des Vorhabens, angesichts der Nähe zu Wohngebieten.
- Längen der klassischen Abschnitte:
- B 64n (Abschnitt 1): ca. 4,8 km
- B 83n (Abschnitt 1b): ca. 2,54 km
Die B 83n wird zwischen Beverungen-Wehrden und Höxter-Godelheim verlegt. Dieser Abschnitt wird im Gegensatz zur B 64n, die mit einem wechselseitigen Überholstreifen geplant ist, ohne Überholstreifen in einem zweistreifigen Querschnitt ausgeführt.
Bedeutung des Planfeststellungsverfahrens
Das Planfeststellungsverfahren ist ein grundlegender rechtlicher Schritt für den Bau der neuen Straßen. Es beinhaltet die Prüfung sämtlicher Aspekte des Vorhabens, um sicherzustellen, dass diese mit geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Ziel ist es, öffentliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Der abschließende Beschluss erteilt das Baurecht und ersetzt alle anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, wie Straßen.NRW erläutert.
Das Verfahren für den dritten Abschnitt (Hembsen-Ottbergen) steht noch aus. Der Antrag ist laut der zuständigen Behörde im Verlauf der nächsten Monate zu erwarten. Trotz der bereits gesammelten Erfahrungen aus den vorherigen Jahren bleibt abzuwarten, wann die gesamte Maßnahme abgeschlossen sein wird. Die Vorfreude auf die Entlastung der Verkehrssituation in der Region bleibt jedoch hoch, während die betroffenen Anwohner auf eine zeitnahe Umsetzung ihrer Belange hoffen.