
RTL2 zeigt seit dem 6. Januar neue Folgen der Sozial-Doku „Hartz Rot Gold“. In der aktuellen Episode mit dem Titel „Probleme und Lösungen“ stehen Willy und Tanja aus Gelsenkirchen im Mittelpunkt. Das Paar verbringt den Sommer auf einem Campingplatz in der Nähe von Hamm-Uentrop. Besonders im Fokus steht Tanjas Antrag auf Bürgergeld, der mittlerweile genehmigt wurde. Tanja erhält nun monatlich etwa 451 Euro, was eine wesentliche Entlastung für die finanzielle Situation des Paares darstellt.
Tanja äußert, dass durch die Genehmigung des Antrags ihre Einkäufe deutlich besser gestaltet werden können. Im Rahmen der neuen Regelungen übernimmt das Jobcenter die Hälfte der Miete sowie die Heiz- und Nebenkosten. Willy hingegen erhält Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Es war jedoch ein langer Prozess: Das Paar hat vier Monate auf die Bewilligung des Antrags warten müssen.
Soziale Absicherung und Bürgergeld
Das Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und stellt eine Modifikation des bestehenden Rechts im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) dar. Menschen in Notlagen, sei es aufgrund von Jobverlust, chronischen Erkrankungen oder einer geringen Rente, können durch diese Sozialleistung abgesichert werden. Die Leistungen sollen die finanzielle Grundsicherung gewährleisten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, indem sie als „Auffangnetz“ gegen Armut und soziale Ausgrenzung fungieren. Dabei umfasst Bürgergeld Regelbedarfe für den Lebensunterhalt sowie Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht für erwerbsfähige Personen, die trotz aktiver Bemühungen keine Arbeit finden oder deren Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. Die dazugehörigen Anträge müssen bei den zuständigen Jobcentern eingereicht werden. Die neuen Folgen von „Hartz Rot Gold“ können montags bis freitags um 16.05 Uhr im TV verfolgt werden und sind auch in der Mediathek bei RTL+ verfügbar.
Unterschiede zwischen den Sozialleistungen
Zusätzlich zum Bürgergeld existieren weitere Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die allgemeine Sozialhilfe. Der Anspruch auf diese Leistungen ist klar geregelt: Die Grundsicherung richtet sich an Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können. Sozialhilfe wird an diejenigen gezahlt, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung haben, und ist für Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Willy und Tanja illustrieren eindrucksvoll, wie wichtig diese staatlichen Unterstützungen im Alltag sind. Ihre Geschichte unterstreicht die Notwendigkeit von sozialen Diensten, die sicherstellen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen nicht allein gelassen werden. Das aktuelle Geschehen rund um das Bürgergeld zeigt, dass trotz bürokratischer Hürden, wie den langen Bearbeitungszeiten für Anträge, die richtige Unterstützung wertvolle Erleichterung bringen kann.
Für weitere Details über die verschiedenen Sozialleistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen, sind die Informationsseiten der Bundesregierung sowie von buerger-geld.org hilfreich, um einen umfassenden Überblick über diese wichtigen Themen zu erhalten.