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Folkwang Universität: Starke Förderung für Frauen in der Wissenschaft!

Die Folkwang Universität der Künste erhält grünes Licht für das Professorinnenprogramm 2030, das bis 2026 Unterstützung für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen bietet und Gleichstellung fördert.

Die Folkwang Universität der Künste hat im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 eine positive Begutachtung erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen an deutschen Hochschulen. Bis September 2026 können Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen zur Erstberufung auf unbefristete W2- oder W3-Professuren gestellt werden, wie Folkwang berichtet. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Stelle für junge Wissenschaftlerinnen zu fördern.

Nina Kaiser, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule, hebt die Bedeutung der Förderung hervor. Sie betont, dass diese Maßnahmen zentrale Elemente zur Sicherstellung von Teilhabe und Gleichberechtigung in der Hochschule darstellen. Der Zuschlag trägt nicht nur zur Geschlechterparität in der Lehre bei, sondern ermöglicht auch eine intensivere Auseinandersetzung mit Gleichstellungsthemen.

Fokus auf Gleichstellung und Diversität

Im Rahmen des Professorinnenprogramms wird ein zukünftiger Fokus auf fachspezifische Maßnahmen zur Gleichstellung gelegt. Dabei werden auch Themen wie Machtmissbrauch, Diversität und Inklusion in den Mittelpunkt gerückt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Anteil von Frauen in der Professorenschaft derzeit bei nur 29% liegt. Das BMBF beschreibt die Situation der Frauen in der Wissenschaft als problematisch, da viele nach der Promotion den Anschluss im Wissenschaftssystem verlieren – ein Phänomen, das oft als „Leaky Pipeline“ bezeichnet wird.

Bereits seit 2008 fördert das Professorinnenprogramm aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen und hat über 900 Professuren gefördert. Das Programm zielt darauf ab, den Frauenanteil in wissenschaftlichen Spitzenpositionen zu erhöhen und den Herausforderungen einer ungleichen Verteilung der Geschlechter in Führungspositionen entgegenzuwirken.

Finanzierung und Unterstützung

Im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 wird ein Gesamtvolumen von 320 Millionen Euro über eine Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Anträge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden, wobei die Ausschreibung der Projekte auf zwei Stufen angelegt ist. Zunächst müssen die Hochschulen ein Gleichstellungskonzept einreichen, welches bis zum 31. August 2025 vorgelegt werden muss. Der positive Ausgang dieser Einreichung führt zur Möglichkeit, Förderanträge zu stellen, die zu verschiedenen Fristen bis 2027 eingereicht werden können. Diese Struktur wird von BMBF als wichtig erachtet, um den Hochschulen die gezielte Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigen sich hierbei besonders engagiert. Sechs Hochschulen erhielten positive Begutachtungen, darunter vier mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“. Dieses Prädikat stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, zusätzliche Förderungen zu beantragen und unterstützt somit die Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen in der Wissenschaft.

Insgesamt zeigt das Professorinnenprogramm 2030 die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und der Kunst. Durch nachhaltige Förderstrategien und gezielte Maßnahmen wird an einer gerechteren akademischen Landschaft gearbeitet, die auf Vielfalt und Inklusion setzt.

Referenz 1
www.folkwang-uni.de
Referenz 2
www.bmbf.de
Referenz 3
www.bmbf.de
Quellen gesamt
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