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Essen zwingt Bürgergeld-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit!

Essen plant, Bürgergeld-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Diese Maßnahme, die erwerbsfähige Leistungsempfänger betrifft, soll die gesellschaftliche Integration und Verantwortung fördern.

Die Stadt Essen plant, Bürgergeld-Empfänger zur Aufnahme gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Laut einem Bericht der Welt sollen Personen, die in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, dieser Regelung nachkommen. Dies geschieht im Kontext eines Reformvorschlags, der dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium vorgestellt wurde.

Essens Stadtsprecherin Silke Lenz hebt hervor, dass erwerbsfähige Leistungsempfänger etwas leisten müssen, selbst wenn sie keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit finden können oder wollen. Kritik gibt es an der Auffassung, dass das Bürgergeld eine „falsche Haltung eines bedingungslosen Einkommens“ fördere.

Überprüfung der Erwerbsfähigkeit

Einmal jährlich sollen alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren auf ihre Erwerbsfähigkeit überprüft werden. Das NRW-Arbeitsministerium unterstützt die Pläne und fordert eine verbindlichere Gestaltung des Leistungsbezugs. Personen, die sich nicht aktiv an der Verbesserung ihrer Hilfebedürftigkeit beteiligen, sollen keine Leistungen mehr erhalten. Diese Regelung wurde bereits in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 als zulässig erachtet.

Das 2023 eingeführte Bürgergeld hat die „fordernden“ Elemente der Grundsicherung, die häufig mit Bedingungen verbunden sind, abgeschwächt. Dies führt dazu, dass die Spielräume für Arbeitsvermittler in Jobcentern eingeschränkt sind. Die Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betont, dass das Bürgergeld die Lebenshaltungskosten von Menschen sichert, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld

Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut der Bundesagentur für Arbeit gilt, dass Antragsteller mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben müssen. Zudem ist eine Hilfebedürftigkeit erforderlich, die besteht, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt. Eine Erwerbsfähigkeit ist auch notwendig, was bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung die Arbeitsaufnahme hindern darf.

Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter Regelbedarf und angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende 563 Euro, wobei das Gesamteinkommen für eine Bedarfsgemeinschaft entsprechend variiert. Zudem werden spezifische Mehrbedarfe gewährt, etwa für Alleinerziehende oder schwangere Frauen.

Die Diskussion um die Regelungen des Bürgergeldes auf kommunaler Ebene zeigt, wie eng soziale Unterstützung mit der Erwartung an Eigenverantwortung verknüpft ist. Die Pläne aus Essen könnten wegweisend für weitere Reformen in diesem Bereich sein.

Referenz 1
www.welt.de
Referenz 2
www.arbeitsagentur.de
Referenz 3
www.bmas.de
Quellen gesamt
Web: 9Social: 172Foren: 17