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Condor-Chaos: 306 Urlauber stranden nach Notlandung in Kenia!

306 deutsche Urlauber strandeten während eines Condor-Rückflugs von Sansibar nach Frankfurt, nachdem technische Probleme zu einer zweitägigen Verzögerung führten. Passagiere berichten von Unannehmlichkeiten und Sorgen um Gesundheitsbedürfnisse.

Am 8. Januar 2025 wollten 306 deutsche Urlauber von Sansibar mit der Fluggesellschaft Condor nach Frankfurt zurückfliegen. Der geplante Abflug war um 9:45 Uhr Ortszeit in Sansibar, was 7:45 Uhr deutscher Zeit entsprach. Doch die Passagiere erlebten einen Albtraum, als sich die Abflugzeit aufgrund diverser Probleme mehrfach verschob.

Der Grund für die Verspätung war ein unbestimmter Geruch in der hinteren Bordküche des Airbus A330neo, was zu einer technischen Fehlermeldung führte. Infolgedessen landete das Flugzeug schließlich um 12:30 Uhr in Mombasa, Kenia, wo die Passagiere vorübergehend untergebracht wurden, da der Rückflug verhinderte wurde. Condor stellte klar, dass die Sicherheit aller Passagiere oberste Priorität habe und dass die technische Überprüfung des Flugzeugs vor Ort durchgeführt wurde, um den Fehler zu beheben.

Unangenehme Wartezeiten

Die Rückreise nach Frankfurt verzögerte sich um fast 48 Stunden und fand schließlich am 10. Januar 2025 um 11:10 Uhr Ortszeit statt. Während dieser Wartezeit wurden die Passagiere in Hotels untergebracht, was jedoch nicht ohne eigene Probleme verlief. Viele der Betroffenen berichteten von ungeduldigen Zuständen und Schwierigkeiten, die Kundenhotline der Airline zu erreichen. Besonders besorgniserregend war die Situation für eine Passagierin, deren Partner dringend Herzmedikamente benötigte.

Condor entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten, die den Passagieren während dieser turbulent verlaufenden Rückreise entstanden sind. Die Airline betonte, dass der Vorfall aufgrund eines technischen Problems entstand, das jedoch schnellstmöglich behoben wurde.

Rechte der Passagiere

In solchen Situationen haben Passagiere bestimmte Rechte, die sie gemäß den geltenden Fluggastrechten geltend machen können. Bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen sind Fluggesellschaften der erste Ansprechpartner für individuell gebuchte Flüge. Wenn eine Pauschalreise vorliegt, müssen sich Reisende an ihren Reiseveranstalter wenden. Condor ist in diesem Fall verpflichtet, die betroffenen Passagiere über aktuelle Abflug- und Ankunftszeiten zu informieren und bei Verzögerungen Betreuungsleistungen wie Essen und Übernachtungen anzubieten.

Besonders wichtig ist es, Belege für Ausgaben aufzubewahren sowie Verzögerungen zu dokumentieren. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Annullierungen könnten Passagiere Anspruch auf Entschädigungen von 250 bis 600 Euro haben, abhängig von der Flugstrecke und dem Grund für die Verspätung. Dies gilt, sofern der Flug innerhalb der EU abgewickelt wurde oder die Airline eine EU-Fluggesellschaft ist. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie schlechten Wetterbedingungen, sind die Airlines jedoch nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.

Für die betroffenen Passagiere von Condor bleibt zu hoffen, dass sie ihre berechtigten Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen können. Die Situation verdeutlicht die Wichtigkeit, sich über die eigenen Rechte als Fluggast zu informieren und entsprechend vorzubereiten, sollte man in eine ähnliche Lage geraten.

Für weitere Informationen zu Fluggastrechten können Verbraucher die Ratgeberangebote des Luftfahrt-Bundesamtes sowie der Verbraucherzentrale nutzen.

Für mehr Details zu diesem Vorfall lesen Sie die Berichte auf t-online, RTL und über Fluggastrechte auf NDR.

Referenz 1
www.t-online.de
Referenz 2
www.rtl.de
Referenz 3
www.ndr.de
Quellen gesamt
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