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Elf Abgeordnete kämpfen um Spitzenämter: NRW steht vor Kommunalwahl!

Am 14. September 2025 stehen in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen an. Über 11 Landtagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien kämpfen um Spitzenämter. Wer könnte die neuen Entscheidungsträger sein?

Am 6. April 2025 steht Nordrhein-Westfalen vor der entscheidenden Phase der Kommunalwahlen, die am 14. September 2025 stattfinden werden. Diese Wahlen sind von großer Bedeutung, da sie die Neuwahl der Kommunalparlamente sowie der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte in den Städten und Gemeinden des Landes umfassen. Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Stimmen sowohl für lokale als auch regionale Vertreter abzugeben.

Mindestens elf Landtagsabgeordnete haben bereits ihr Interesse an einem Spitzenamt signalisiert. Aus der CDU-Fraktion kandidieren mehrere prominente Namen. Dazu gehören Guido Déus für das Amt des Oberbürgermeisters in Bonn und Ralf Nolten, der für das Landratsamt in Düren ins Rennen geht. Heinrich Frieling und Ralf Schwarzkopf bewerben sich ebenfalls für die Landräte im Kreis Soest und im Märkischen Kreis.

Kandidaturen der Parteien

Die SPD-Fraktion schickt ebenfalls mehrere Kandidaten ins Rennen. Josef Neumann möchte Oberbürgermeister in Solingen werden, während Sven Wolf sich um das gleiche Amt in Remscheid bewirbt. Außerdem kandidieren Alexander Baer für das Bürgermeisteramt in Lemgo und Hartmut Ganzke für die Bürgermeisterwahl in Unna.

Von den Grünen wird Berivan Aymaz für das Oberbürgermeisteramt in Köln kandidieren. Jan Matzoll möchte Bürgermeister in Recklinghausen werden. Auf Seiten der FDP bringt Marcel Hafke seine Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt in Wuppertal ins Spiel. Die AfD hingegen hat derzeit keinen Kandidaten aus dem Landtag für die Kommunalwahl aufgestellt. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 7. Juli 2025.

Wahlverfahren und wichtige Informationen

Das Wahlverfahren in Nordrhein-Westfalen wird durch das Kommunalwahlgesetz sowie die Kommunalwahlordnung festgelegt. Alle Bürger ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kommune haben, sind wahlberechtigt, einschließlich EU-Bürger. Die Wahl findet nach dem Prinzip der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl statt, was die Stimmenabgabe im Wahllokal wie auch per Briefwahl ermöglicht.

Für die Wahlen sind zwei Stimmen vorgesehen: eine für den Bürgermeister oder Landrat und eine für den Stadtrat oder Kreistag. Bei der Wahl des Ruhrparlaments, das parallel zu den Kommunalwahlen im Ruhrgebiet stattfindet, werden ebenfalls lokale Vertreter gewählt, die über wichtige regionale Themen wie Verkehr, Umweltschutz und Wirtschaft entscheiden. Hierfür stehen 91 Sitze zur Verfügung.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist, dass im Falle der Nicht-Erlangung einer absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten stattfindet. Bei der Wahl müssen die Wähler darauf achten, nur ein Kreuz pro Abschnitt des Stimmzettels zu setzen, um ungültige Stimmen zu vermeiden.

Die letzten Kommunalwahlen fanden am 13. September 2020 statt, und die Wahlperiode dieser Gewählten begann am 1. November 2020. Die weiteren Wahlen, einschließlich der der Bürgermeister, Landräte und der Stadträte, werden alle fünf Jahre abgehalten und sind somit ein fundamentales Element der demokratischen Mitbestimmung der Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Für weitere Informationen zur Wahlberechtigung und dem Ablauf der Kommunalwahl sei auf die detaillierten Erklärungen verwiesen, die auf den Webseiten der Ruhr Nachrichten und Wikipedia Wikipedia) zu finden sind. Auch die Dewezet informiert umfassend über die Kandidaturen und die bevorstehenden Wahlen.

Referenz 1
www.dewezet.de
Referenz 2
www.ruhrnachrichten.de
Referenz 3
de.wikipedia.org
Quellen gesamt
Web: 18Social: 36Foren: 34