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Gericht reduziert Bußgeld für Aluminium-Schmiede drastisch auf 30 Millionen Euro

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Bußgeld für die Aluminium-Schmiede Otto Fuchs von 145 auf 30 Millionen Euro gesenkt. Gründe für den milden Urteilsspruch und weitere Details jetzt lesen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer umfassenden Entscheidung das Bußgeld des Bundeskartellamts gegen die Aluminium-Schmiede Otto Fuchs erheblich reduziert. Statt der ursprünglich festgesetzten 145 Millionen Euro muss die Firma nun nur noch 30 Millionen Euro zahlen. Diese Entscheidung wird von vielen als Teil eines größeren umfassenden Falls gegen mehrere Aluminium-Schmieden gewertet, die wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen ins Visier genommen wurden. Dies berichtet Dewezet.

Die Reduzierung des Bußgeldes folgt einem Urteil, das auch die Geldbußen für drei Führungspersonen von Otto Fuchs betrifft. Diese müssen zusammen 34.000 Euro zahlen, was im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen 475.000 Euro einen signifikanten Rückgang darstellt. Das Bundeskartellamt hatte Ende 2020 insgesamt Bußgelder in Höhe von 175 Millionen Euro gegen fünf Aluminiumschmieden verhängt, wobei Otto Fuchs als Hauptbetroffener galt.

Kartellverstoß und Informationsaustausch

Das Gericht stellte fest, dass zwei Vertreter von Otto Fuchs über mehrere Jahre hinweg Informationen über Kosten- und Preisbestandteile mit Aluminiumherstellern ausgetauscht haben. Diese Absprachen zielten darauf ab, steigende Kosten an die Kunden weiterzugeben, vor allem an verschiedene Zulieferer und Hersteller aus der Automobilindustrie sowie dem Maschinen- und Medizintechniksektor. Die Überwachung dieser Praktiken bereitete dem Gericht einige Probleme, da die Informationen oft als wenig konkret angesehen wurden und nur geringe Kostenanteile betrafen.

Trotz der festgestellten Verstöße war das Gericht der Meinung, dass der Tatvorwurf nicht als langjährige kartellrechtswidrige Absprache, sondern lediglich als unzulässiger Informationsaustausch über einen kürzeren Zeitraum zu werten sei. Diese juristische Differenzierung spielte eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung über die Bußgeldhöhe.

Berufung des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt hat den Kartellverstoß zwar bestätigt, prüft aber mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil. Im Kontext dieser Entscheidung ist es wichtig zu erwähnen, dass die betroffenen Unternehmen, die im Aluminiumschmiedekartell verwickelt waren, die Otto Fuchs Beteiligungen KG, die Leiber Group GmbH & Co. KG, Strojmetal Aluminium Forging GmbH, Presswerk Krefeld GmbH & Co. KG sowie die Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH umfassten. Es ist erwähnenswert, dass die Hirschvogel Aluminium GmbH an dem Kartell beteiligt war, jedoch kein Bußgeld zahlen musste, da sie einen Bonusantrag gestellt hat.

Die kartellrechtlichen Ermittlungen erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt, konkret von April 2006 bis April 2018, was die Dimension der Verstöße verdeutlicht. Diese Informationen decken sich mit den Feststellungen, die mit dem Verfahren gegen andere Schmiede verbunden sind, wie etwa den Stahlschmieden, die ebenfalls ähnliche Praktiken verfolgt haben und die in den vergangenen Jahren mit Bußgeldern belegt wurden. Im Februar 2021 wurden etwa 35 Millionen Euro gegen drei Stahlschmiede aufgrund verbotener Kartellabsprachen verhängt, die ebenfalls zur Preissteigerung der Produkte führten.

Geschädigte Unternehmen können nun Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhungen verlangen. Diese Praxis zeigt, dass auch Mitbewerber, die nicht am Kartell beteiligt waren, Preisschirmschäden geltend machen können. Die Geschädigten müssen keinen Beweis für den Verstoß der Kartellanten erbringen, da die Gerichte an die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts gebunden sind. Das stellt eine besondere Herausforderung für betroffene Unternehmen dar, die nun ihre Ansprüche gütlich durchsetzen möchten. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es notwendig, die entsprechenden Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren zu können, um den Bezug von Schmiedeerzeugnissen nachweisen zu können. Ein Blick in die detaillierten Berichte des Bundeskartellamts kann für diese Unternehmen entscheidend sein und ist in der Tat eine wertvolle Informationsquelle, die sie in Betracht ziehen sollten. Weitere Informationen sind im Entscheidungsbericht des Bundeskartellamts dokumentiert, den Sie hier einsehen können: Bundeskartellamt. Die rechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich könnten weitreichende Auswirkungen auf die Aluminiumbranche sowie auf andere Industrien haben.

Referenz 1
www.dewezet.de
Referenz 2
www.bundeskartellamt.de
Referenz 3
www.taylorwessing.com
Quellen gesamt
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