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Bodenpersonal streikt: Flugausfälle in Düsseldorf und Köln/Bonn!

Warnstreiks an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn ab dem 24. Februar 2025. Betroffene Reisende sollten sich über Flugausfälle und ihre Rechte informieren, während Verdi bessere Arbeitsbedingungen fordert.

Die Gewerkschaft Verdi hat Beschäftigte des öffentlichen Dienstes an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu Warnstreiks aufgerufen. Dies geschieht als Reaktion auf das Scheitern der zweiten Tarifrunde, die am Dienstagabend, dem 18. Februar, ergebnislos vertagt wurde. Der Streik, der in Köln/Bonn am Sonntagabend, dem 23. Februar, um 21 Uhr und in Düsseldorf am Montagmorgen, dem 24. Februar, um 3 Uhr beginnt, soll bis Dienstagfrüh, den 25. Februar, um 3 Uhr andauern. Bei beiden Flughäfen wird mit erheblichen Auswirkungen auf den Flugverkehr gerechnet.

In Düsseldorf fallen von insgesamt 334 geplanten Flügen während des Streiks über 90 Flüge aus, was einen Ausfall von fast 30% bedeutet. Die betroffenen Flüge sind überwiegend innländische Verbindungen sowie zu Zielen wie Fuerteventura, Stockholm, Kopenhagen, Budapest, Krakau und Bilbao. In Köln/Bonn sind von 168 geplanten Flügen 106 betroffen, wobei 53 Starts und 53 Landungen gestrichen werden. Zu den stornierten Verbindungen gehören Flüge nach Rom, Valencia, Marrakesch, Fuerteventura, Wien, Mailand und Bologna.

Streikauswirkungen und Reisendenrechte

Die Warnstreiks betreffen nicht nur die Flugreisen, sondern auch zentrale Abläufe wie die Gepäckabfertigung und Check-In-Dienste. Laut Verdi bestehen massive Beeinträchtigungen für Passagiere. „Die Beschäftigten sind stark belastet durch hohes Arbeitsaufkommen und Personalmangel“, erklärte Gabriele Schmidt von Verdi. Reisende werden daher dringend dazu aufgefordert, sich bei ihrer Airline oder dem Reiseveranstalter über den Flugstatus zu informieren.

Im Zuge des Streiks haben die Reisenden Rechte, die je nach Situation variieren. Airlines sind verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als drei Stunden sowie bei Ausfällen Alternativbeförderungen anzubieten. Zudem besteht ein Recht auf kostenlose Stornierung, wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt. Auch Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft müssen bereitgestellt werden, falls Reisende aufgrund des Streiks lange warten müssen. Üblicherweise besteht kein Entschädigungsanspruch bei Streiks des kommunalen Bodenpersonals.

Hintergrund des Tarifstreits

Die Warnstreiks sind Teil eines größeren Tarifstreits im öffentlichen Dienst, der über 2,5 Millionen Beschäftigte in Bereichen wie Verwaltung, Kitas, Schulen, Universitäten, Nahverkehr und Flughäfen betrifft. Die Gewerkschaften ver.di und dbb fordern unter anderem eine Lohnerhöhung von 8% oder mindestens 350 Euro mehr pro Monat sowie mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten. Der kommunale Arbeitgeberverband NRW stuft diese Forderungen als unrealistisch ein und betont, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften weit von einer Einigung entfernt seien.

Die Verhandlungen sind für Mitte März angesetzt, wobei die Wahrscheinlichkeit für weitere Warnstreiks in den kommenden Wochen hoch ist. Damit soll ein Zeichen gesetzt werden, dass Verbesserungen für die Beschäftigten dringend notwendig sind. In diesem Kontext finden auch bundesweit Streiks in weiteren Bereichen wie Stadtverwaltungen, Jobcentern und Kitas statt, die ebenfalls mit einer großen Zahl an Ausfällen und Verzögerungen zu rechnen haben.

Die aktuellen Entwicklung sind Teil eines größeren Puzzles in der Beziehung zwischen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den jeweiligen Arbeitgebern. In den nächsten Wochen sind weitere Streiks und möglicherweise auch tiefere Konflikte zu erwarten, sollte es keine Einigung in den anstehenden Verhandlungen geben.

Für mehr Informationen über die Streiks an den Flughäfen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Flugverkehr sowie die Rechte der Reisenden, können Sie die weiteren Berichte bei Remszeitung, WDR und Tagesschau verfolgen.

Referenz 1
www.remszeitung.de
Referenz 2
www1.wdr.de
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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