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Campendonks „Wirtshaus“: Juwel bleibt in Krefeld und honoriert Geschichte!

Ein expressionistisches Kunstwerk von Heinrich Campendonk wird in Krefeld zurückgegeben und zurückgekauft. Beteiligte sind Bund, NRW und die Kulturstiftung. Ein wichtiger Schritt zur Restitution!

Ein bedeutendes Ereignis in der Debatte um die Rückgabe von Raubkunst fand statt, als ein wichtiges Werk des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk in Krefeld verbleibt. Das 1917 entstandene Ölgemälde mit dem Titel „Wirtshaus“ wurde sowohl zurückgegeben als auch zurückgekauft. Dieser Schritt wurde durch eine Einigung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kulturstiftung der Länder ermöglicht, dessen Details jedoch zur Höhe der Kaufsumme unbekannt bleiben, wie dewezet.de berichtet.

Die Geschichte des Gemäldes ist tief in die Zeit des Nationalsozialismus verwoben. Ursprünglich gehörte es zur Sammlung des jüdischen Fabrikanten Alfred Hess, der zwischen 1879 und 1931 lebte. Nach seinem Tod fiel die Sammlung an seinen Sohn Hans Hess, der 1933 emigrierte. Teile der wertvollen Sammlung wurden damals in die Schweiz gebracht, um die Lebensgrundlage der Familie zu sichern. Seine Mutter, Thekla Hess, war gezwungen, Kunstwerke zu verkaufen, einschließlich des Campendonk-Gemäldes, das 1937 an den Kölnischen Kunstverein gesendet wurde. 1947 wurde die Tatsache bekannt, dass die eingelagerten Bilder nicht mehr vorhanden waren, und es stellte sich heraus, dass einige unter der Hand verkauft worden waren.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Restitution

Die Rückgabe und der Rückkauf des Campendonk-Werks sind Teil eines größeren Rechtsrahmens zur Restitution von NS-Raubkunst. Neuere Gesetzesänderungen, die durch das BMJ initiiert wurden, erleichtern die Durchsetzung von Herausgabeansprüchen für entzogenes Kulturgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Eine Modifikation des Leistungsverweigerungsrechts erlaubt es Eigentümern, ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen, selbst wenn die Verjährung bereits eingetreten ist. Dies bedeutet, dass die Prüfung der Begründetheit des Anspruchs den Fokus auf die Ersitzung durch den aktuellen Besitzer legt, während das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zusätzliche Auskunftsansprüche normiert.

Die Gesamtheit dieser Entwicklungen ist das Resultat eines lang anhaltenden Prozesses der Aufarbeitung und Restitution von Kunstwerken, die während der NS-Zeit geraubt wurden. Schätzungen zufolge wurden zwischen 1933 und 1945 etwa 600.000 Kunstwerke geraubt, wobei die Rückführung dieser Werke eine zentrale Aufgabe für viele Museen geworden ist. Die Washingtoner Erklärung von 1998 verpflichtete 44 Staaten zur Auffindung und Rückgabe von Raubkunst, und seither wurden über tausend Kunstwerke restituiert.

Zusammenfassung der Rückgaben

Die Rückgabe des Campendonk-Bildes ist nicht das einzige Beispiel dafür, wie die Nachfolgegenerationen sich mit dem Erbe und dem Unrecht der NS-Zeit auseinandersetzen. Bereits 2006 wurde das Gemälde „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner aus der Sammlung Hess zurückgegeben und später für umgerechnet 30 Millionen Euro versteigert. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Werke aus der Sammlung zurückgegeben, und Anlass zur Hoffnung gibt es auch beim Dürener Leopold-Hoesch-Museum, das 2019 ebenfalls ein Campendonk-Bild restituiert und zurückgekauft hat. NRW-Kulturministerin Ina Brandes erklärt, dass diese Rückgabe das Unrecht an den jüdischen Vorbesitzern anerkenne und eine „faire und gerechte Lösung“ im Sinne der Washingtoner Prinzipien darstellt.

Referenz 1
www.dewezet.de
Referenz 2
www.bmj.de
Referenz 3
de.wikipedia.org
Quellen gesamt
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