
Aktuell wird ein ehemaliger Pfleger des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen wegen neunfachen Mordes und 34-fachen versuchten Mordes angeklagt. Der 44-jährige Ulrich S. soll zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des Krankenhauses tödliche Injektionen verabreicht haben. Dies geht aus der Anklageschrift hervor, die er regungslos während der Verlesung verfolgte. Laut Staatsanwaltschaft fühlte sich der Angeklagte auf der Palliativstation überlegen und zeigte keine Empathie für seine Patienten, deren Gesundheitszustand ihm gleichgültig war.
Die Anklage betrifft Patienten, die zum Teil über 80 Jahre alt waren und an schweren Erkrankungen, wie Krebs oder Demenz, litten. Ulrich S. soll stark sedierende Medikamente, darunter Überdosen des Beruhigungsmittels Midazolam, eigenmächtig verabreicht haben. Sein Motiv könnte darin bestanden haben, durch die Tötungen den Arbeitsaufwand während seiner Nachtschichten zu minimieren. Die Klinikleitung hatte nach Unregelmäßigkeiten während seiner Abwesenheit im Jahr 2024 ein Hausverbot verhängt, was schließlich zur Festnahme des Pflegers durch die Kriminalpolizei führte.
Ermittlungsdetails und Anklage
Im Mai 2024 wurde die Klinik aktiv, nachdem ein über 80-jähriger Patient, der behandelt wurde, später in einem Hospiz starb. Nachdem die Rhein-Maas-Klinik am 27. Mai Strafanzeige erstattet hatte, wurden Hunderte Patientenakten untersucht und vier Exhumierungen durchgeführt. Ermittlungen führten zunächst zu einer Anklage wegen versuchten Mordes in elf Fällen, doch mit der Fortsetzung der Ermittlungen offenbarte sich das volle Ausmaß der Taten. Zwei Wochen vor Prozessbeginn erhob die Staatsanwaltschaft eine Nachtragsanklage.
Die bisherigen Anklagen beziehen sich auf die Zeitspanne von Dezember 2023 bis Mai 2024 und beinhalten inzwischen auch die Tötung von vier weiteren Patienten. Die Taten wurden als Mittel zur Gewährleistung einer „ruhigen Nacht“ für den Angeklagten interpretiert. Unter den Opfern befanden sich nicht nur todkranke Patienten, sondern auch solche, deren Zustand sich zwischenzeitlich verbessert hatte. Einige Überlebende haben durch die Medikamentenvergiftungen schwerwiegende Schäden davongetragen.
Opfer und Angehörige
Der Prozess wird nicht nur als rechtliches Verfahren, sondern auch als Teil der Trauerbewältigung für die Angehörigen der Opfer angesehen. Das Gericht hat zwölf Angehörige als Nebenkläger zugelassen, um den Opfern eine Stimme zu geben. Unter ihnen ist auch der Sohn eines überlebenden Patienten. Der Angeklagte, der bis 2020 im Rhein-Maas-Klinikum beschäftigt war, wird angesichts der Ermittlungen auch in den Städtischen Kliniken Köln, in denen er zuvor tätig war, nochmals intensiv untersucht.
Der Abschluss des Prozesses und das Urteil, welches Anfang Juni erwartet wird, könnte drohen, eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung nach sich zu ziehen. Bei einer Verurteilung könnten außerdem weitere Prozesse folgen, abhängig von den Ergebnissen der fortlaufenden Ermittlungen.
Der Fall wirft nicht nur wichtige rechtliche, sondern auch ethische Fragen bezüglich der Qualität der Gesundheitsversorgung auf. Laut einem Bericht von PMC ist Qualität in der Gesundheitsversorgung eng miteinander verbunden mit den Prinzipien Wohltun und Nichtschaden. In Anbetracht der Taten von Ulrich S. wird deutlich, wie notwendig die Berücksichtigung ethischer Standards in der Pflegepraxis ist. Insbesondere die respektvolle Behandlung von Patienten in der Palliativversorgung muss im Fokus stehen, um solche Tragödien in Zukunft zu verhindern.