
Im bayrischen Taufkirchen wird derzeit ein neues Flüchtlingsheim geplant, welches auf dem ehemaligen Gelände eines Tennisclubs am Postweg errichtet werden soll. Diese Entscheidung wurde im Jahr 2023 vom Gemeinderat getroffen, da es an alternativen Standorten mangelte. Die Vorarbeiten für den Bau haben bereits im Februar 2025 begonnen, und das Landratsamt plant, in Kürze den Bauantrag einzureichen, berichtet Merkur.
Während die Planungen voranschreiten, hat die CSU im Gemeinderat einen Vorstoß eingelegt, um die Unterkunft an einem anderen Standort zu errichten. Sie schlagen vor, das Tennisgelände stattdessen für Kinderbetreuung zu nutzen. Die Diskussion um einen Alternativstandort fand in einer nicht-öffentlichen Sitzung statt. Zweiter Bürgermeister Michael Lilienthal hat bestätigt, dass Informationen, die für die Öffentlichkeit relevant sind, zurückgehalten wurden.
Konflikte und neue Vorschläge
Ein Grundstück aus dem Umfeld der CSU wurde dem Landratsamt zur Überprüfung angeboten. Der neue Standort soll zentral gelegen sein, jedoch keine unmittelbare Nachbarschaft zu Reihenhaussiedlungen aufweisen. Momentan gibt es Unklarheiten darüber, ob es möglich ist, den Vertrag mit den Eigentümern des Tennisgeländes zu kündigen. Die CSU hat auch eine Veränderungssperre für das Gelände beantragt, um die Bauleitplanung für die vor- und nachschulische Betreuung zu initiieren. Dieser Antrag wurde jedoch in einer öffentlichen Sitzung zurückgezogen, nachdem Zweifel an der Zulässigkeit geäußert wurden.
Die Herausforderungen bei der Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge sind nicht nur in Taufkirchen ein Thema. Laut bmwsb.bund.de stehen Länder und Kommunen vor großen Herausforderungen, insbesondere aufgrund steigender Flüchtlingszahlen. Um diesen gerecht zu werden, gab es bereits mehrere Änderungen am Baugesetzbuch, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern sollen.
Ein zentrale Aspekt dieser Regelungen ist die Möglichkeit, bestehende Gebäude umzunutzen und neue Unterkünfte auch in Gebieten zu schaffen, die nicht für Wohnzwecke vorgesehen sind. Die Bundesregierung hat im Baulandmobilisierungsgesetz vorgeschlagen, die Erleichterungen bis Ende 2024 in angepasster Form wieder einzuführen, was die Thematik der Unterbringung weiter unterstreicht und auch für Taufkirchen von Bedeutung sein könnte.