
Ein tragischer Fall von häuslicher Gewalt endete am Bundesgerichtshof für einen 50-jährigen Mann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte wurde wegen heimtückischen Mordes an seiner 41-jährigen Ex-Frau verurteilt. Ende September 2024 sprach das Landgericht Oldenburg das Urteil, das nun rechtskräftig ist, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Verurteilten verworfen hat. Der dramatische Vorfall ereignete sich im Februar 2024 in Damme, Landkreis Vechta.
Die Tat fand in der neuen Wohnung der Witwe statt, wo der Mann sie während einem Moment der Unachtsamkeit als seine Ex-Frau überraschend auflauerte. Mit einem Messer stach er mehrmals auf sie ein, wobei der Nachbar, der die Schreie hörte, nur noch zu Hilfe kommen konnte, als es zu spät war. Die Frau starb an den Folgen der Verletzungen.
Ein geflohener Täter und seine Flucht
Nach dem Mord flüchtete der Angeklagte mit seinem Fahrzeug und raste absichtlich mit 100 km/h in einen Sattelschlepper auf der A1 nördlich von Wildeshausen. Sein Auto fing in der Folge Feuer und brannte komplett aus. Dank der schnellen Hilfe von Ersthelfern überlebte der Mann den Unfall zwar, jedoch bleibt die Frage nach den Folgen seines gewalttätigen Handelns.
Es ist bedeutsam zu erwähnen, dass die Frau zuvor bereits Schritte unternommen hatte, um sich vor dem Angeklagten zu schützen. Sie hatte ihn bei der Polizei angezeigt, da sie sich belästigt fühlte. Ein Familiengericht hatte daraufhin angeordnet, dass sich der Mann nicht näher als 100 Meter seiner Ex-Frau nähern darf.
Zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat und zeigte Reue. Seine Verteidigerin las eine Erklärung vor, in der er von einer “tragischen Kurzschlussreaktion” sprach. Dennoch stimmte das Gericht der Anklage des heimtückischen Mordes zu, und die Revision war in der Beurteilung des Bundesgerichtshofs nicht erfolgreich.
Ein alarmierendes Lagebild häuslicher Gewalt
Der Fall ist nicht isoliert, sondern Teil eines besorgniserregenden Trends in Deutschland, wo täglich mehr als 700 Menschen häusliche Gewalt erleben. Jeden zweiten Tag wird eine Frau durch Partnerschaftsgewalt getötet, wie aus dem aktuellen Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Im Jahr 2023 wurden 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt erfasst, was einen Anstieg von 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Ungeachtet dieser erschreckenden Zahlen arbeiten die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und weitere Beamte an Lösungen, um Betroffenen von Gewalt mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten.
Faktoren wie Partnerschafts- und innerfamiliäre Gewalt stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um Reformen. Über 70 % der Opfer sind Frauen, während 75,6 % der Täter Männer sind. Die Ministerin kündigte neue Anlaufstellen bei der Bundespolizei für betroffene Frauen an, die sicherstellen soll, dass Hilfesuchende rund um die Uhr Unterstützung erhalten können.
Die erschütternden Zahlen und die wiederholten Vorfälle machen deutlich, dass häusliche Gewalt ein drängendes gesellschaftliches Problem darstellt. Es ist die Pflicht der Polizei, Betroffene zu schützen und Hilfetelefone wie „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) und das Männertelefon (0800 1239900) sind wichtige Ressourcen zur Unterstützung von Opfern.
Ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung dieser Gewalt erfordert sowohl präventive Maßnahmen als auch gesetzliche Änderungen. Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes und der Unterstützung der Opfer muss die Politik kontinuierlich an Lösungen arbeiten, um solche tragischen Fälle in der Zukunft zu verhindern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter Kreiszeitung und im Lagebild des Bundesregierung.