
Ein Anwalt aus Wildeshausen muss seine Kanzlei schließen, nachdem die Rechtsanwaltskammer Oldenburg ihm ein Berufsverbot ausgesprochen hat. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist der Anwalt rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt worden. In einem Verfahren des Oldenburger Landgerichtes wurde offengelegt, dass der Anwalt in zwei Fällen durch Täuschung erhebliche Vorschusszahlungen von Rechtsschutzversicherern ergaunert hat.
Darüber hinaus hat er in drei weiteren Fällen vorgetäuscht, notarielle Beurkundungen vornehmen zu können, um wiederum Vorschusszahlungen zu erhalten. Um die hohen Zahlungen zu rechtfertigen, legte der Anwalt später angebliche anwaltliche Dienstleistungen zugrunde. Diese Vorgehensweise hat nicht nur zu seinem Berufungsverbot geführt, sondern zwingt ihn auch dazu, rund 400.000 Euro zurückzuzahlen, da er in seiner Funktion als (faktischer) Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker wiederholt Überweisungen aus dem Nachlassvermögen auf eigene Konten vorgenommen hat.
Absichten und weitere Verfahren
Sein Handeln geschah in der Absicht, die überwiesenen Beträge dauerhaft dem Nachlass zu entziehen. Infolgedessen sind noch weitere Verfahren gegen ihn wegen Betrugs, Untreue und Gebührenerhöhungen anhängig. Obwohl der Anwalt Rechtsmittel gegen das Berufsverbot einlegen kann, ist er bis zur endgültigen Entscheidung darüber gehindert, seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auszuüben.
Ein entscheidendes Element in diesem Fall ist die rechtliche Einordnung des Berufsverbots. Wie in einem Beitrag auf bghanwalt.de erläutert wird, behandelt § 155 Abs. 5 BRAO die Wirksamkeit von Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts, selbst wenn ein Berufsverbot verhängt wurde. Dies bedeutet, dass ein Anwalt trotz eines bestehenden Berufsverbots in der Lage sein kann, Verfahren zu initiieren oder Rechtsmittel einzulegen.
Rechtsmittel und Verfahrensrecht
Eine einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofes stellte fest, dass ein Anwalt mit Berufsverbot trotz seiner Einschränkungen fristgerecht Berufung einlegen kann und dass diese Einlegung wirksam ist. Dieses Urteil unterstreicht, dass die Wirksamkeit von Prozesshandlungen durch ein Berufsverbot in der Regel unberührt bleibt. Dies bietet einen wesentlichen Kontext für das Verständnis des aktuellen Falls des Wildeshauser Anwalts.
Die juristischen Folgen von Berufsverstößen sind nicht pauschal zu beantworten, sondern hängen stark vom Einzelfall ab. Dies wird auch in dem Fall deutlich, in dem der BGH eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufhob und zur erneuten Entscheidung zurückverwies. Solche rechtlichen Differenzen machen klar, dass die Regelungen im Prozessrecht und die spezifischen Umstände eines jeden Falls entscheidend für den weiteren Verlauf sind.