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Renten-Rechtsprechung: Neue Informationspflicht für Teilrente!

Das Sozialgericht Hannover entschied, dass die Rentenversicherung aktiv über Teilrenten informieren muss. Dies stärkt die Rechte von Rentenbeziehern, insbesondere für pflegende Angehörige.

Das Sozialgericht Hannover hat mit einer richtungsweisenden Entscheidung die Informationspflicht der Rentenversicherung in Bezug auf Teilrenten gestärkt. Am 26. Juli 2024 fiel das Urteil, das am 20. März 2025 veröffentlicht wurde, und verfolgt das Ziel, Rentenbezieher aktiv über ihre Möglichkeiten zu informieren. InFranken berichtet, dass die Rentenversicherung verpflichtet ist, Rentenbezieher über die Option eines Teilrentenbezugs zu informieren, insbesondere wenn sie Kenntnis von der Pflege eines Familienangehörigen haben.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau, die seit dem 1. November 2018 voll erwerbsunfähig war, rückwirkend eine Teilrente beantragt. Ihre Argumentation war, dass sie pflegebedürftige Angehörige betreut, was es ihr erlaubt hätte, weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse zu leisten. Da die Rentenversicherung versäumte, sie auf diese Möglichkeit hinzuweisen, wurde ihr Antrag von dem Gericht unterstützt. Das Urteil führt dazu, dass die Rentenversicherung verpflichtet ist, die Altersrente neu zu bescheiden, um den rechtmäßigen Teilrentenanspruch zu berücksichtigen.

Flexirente im Fokus

Die Entscheidung des Sozialgerichts steht im Einklang mit dem Flexirentengesetz, das seit dem 1. Januar 2017 besteht. Dieses Gesetz soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individueller gestalten und Anreize für ältere Arbeitnehmer schaffen, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten. Laut Haufe wird durch die neue Regelung die Attraktivität der Teilrente als Option erhöht. Bei einem Teilrentenbezug können Betroffene zwischen 10% und 99,99% ihrer Vollrente wählen, was eine flexible Anpassung an persönliche Lebensumstände ermöglicht.

Darüber hinaus beschreibt das Urteil die Vorteile einer Teilrente für Pflegekräfte. Wenn Rentenbezieher weiter arbeiten oder pflegen, können sie ihre spätere Rente steigern, indem sie weiterhin Pflichtbeiträge entrichten. Das Gericht wies daraufhin, dass die Rentenversicherung bei Kenntnis von bestehenden Pflegetätigkeiten verpflichtet ist, über diese Möglichkeiten umfassend zu beraten und zu informieren.

Rechte der Rentenbezieher gestärkt

Die Klage der betroffenen Frau unterstreicht die Bedeutung der proaktiven Information durch die Rentenversicherung. Bei unterlassener Aufklärung könnte die Rentenversicherung möglicherweise mit der Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung konfrontiert werden, was auch Nachzahlungen mit sich bringen könnte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rechte von Rentenbeziehern zu stärken und sicherzustellen, dass alle Ansprüche auch im Alter fair berücksichtigt werden, wie Rentenbescheid24 berichtet.

Insgesamt zeigt das Urteil des Sozialgerichts Hannover die Notwendigkeit für eine bessere Aufklärung und Information der Rentenversicherungsträger. Es stärkt die Position der Rentner, insbesondere für diejenigen, die weiterhin aktiv zur Gesellschaft beitragen möchten, während sie Angehörige pflegen. Durch die Informationspflicht sollen betroffene Personen dazu befähigt werden, informierte Entscheidungen über ihre Rentenansprüche zu treffen und die für sie bestmöglichen Lösungen zu finden.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.haufe.de
Referenz 3
rentenbescheid24.de
Quellen gesamt
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