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Eiliger Rückruf: Glutenhaltiger Nüsse-Mix könnte Gesundheit gefährden!

Ein Nuss-Mix des Herstellers Zafer Großhandel GmbH wird wegen falscher Kennzeichnung zurückgerufen. Das Produkt könnte Gluten enthalten und stellt eine Gefahr für Menschen mit Zöliakie dar. Rückgabe ohne Kaufnachweis möglich.

Ein alarmierender Rückruf betrifft den Nüsse-Mix „Karasik Cerez-X2“ der Marke „can besler – Crack it!“, hergestellt von der Zafer Großhandel GmbH aus Salzgitter. Wie HNA berichtet, könnte das Produkt glutenhaltig sein, obwohl es als glutenfrei deklariert wird. Besonders betroffen sind Menschen mit Zöliakie, die in Mitteleuropa etwa 1% der Bevölkerung ausmachen.

Das Produkt ist in 200-Gramm-Packungen erhältlich, mit der Chargennummer C050324 und einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis März 2026. Verfügbar ist das Produkt in den Bundesländern Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die Symptome einer Glutenunverträglichkeit, die durch den Verzehr des Nüsse-Mixes auftreten können, umfassen Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfall, Müdigkeit und in schwereren Fällen Wachstumsstörungen bei Kindern.

Rücklauf und Erstattung

Verbraucher, die bereits im Besitz des betroffenen Produkts sind, können dieses ohne Kaufnachweis in der Verkaufsstelle zurückgeben, wobei der Kaufpreis erstattet wird. Nach bisherigen Rückrufen des Herstellers, die in Verbindung mit erhöhten Schwefeldioxid-Werten bei kernlosen getrockneten Rosinen standen, läutet dieser Vorfall erneut das Signal zur Vorsicht für Kunden ein. In einem weiteren Schritt zur Kundensicherheit konnte der Hersteller die Etikettierungsversäumnisse mittlerweile nachholen, wie Ruhr24 erwähnt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Warnung am 20. Februar 2025 veröffentlicht und appelliert an Verbraucher mit Glutenunverträglichkeit. Diese können, neben Verdauungsproblemen, auch Symptome wie Erschöpfung, Muskelschwäche und Knochenschmerzen erleben.

Sicherheit und Ansprüche der Verbraucher

Die Rückrufaktion für den „Karasik Cerez-X2, Nüsse-Mix“ stellt einen weiteren Fall von fehlerhafter Kennzeichnung und unzureichender Qualitätskontrolle dar. Verbraucher haben das gesetzliche Recht auf einwandfreie Lebensmittel, weshalb es von höchster Wichtigkeit ist, aufmerksam zu bleiben und bei Beanstandungen sicherzugehen, dass man sich an den Lebensmitteleinzelhändler wendet, wie Verbraucherschutzforum zusammenfasst.

Referenz 1
www.hna.de
Referenz 2
verbraucherschutzforum.berlin
Referenz 3
www.ruhr24.de
Quellen gesamt
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