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Grundsteuer-Reform in Ganderkesee: Neue Bescheide sorgen für Aufregung!

Die Gemeinde Ganderkesee versendet bald die neuen Grundsteuerbescheide für 2025. Wegen einer Reform erwartet man viele Anfragen. Wichtig: Hebesätze bleiben unverändert, Fragen am besten per E-Mail klären.

Die Gemeinde Ganderkesee steht vor einem Anstieg an Nachfragen zur Grundsteuer, da in den kommenden Tagen die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 an Haus- und Grundstückseigentümer versendet werden. Im Fokus steht der Grundsteuerbescheid, der aufgrund eines richtungsweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert wurde. Diese Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und hat das Ziel, eine gerechtere und transparentere Bemessung der Grundsteuer zu ermöglichen. Die neuen Bescheide basieren dabei auf den im Jahr 2022 abgegebenen Erklärungen zur Grundsteuer sowie den Grundsteuermessbescheiden der Finanzämter, so der Weser-Kurier.

Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert, sie betragen 400 Prozent für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und Grundsteuer B (baulich genutzte Grundstücke). Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Finanzamtes mit dem Hebesatz der Gemeinde. Bei Unsicherheiten über die Richtigkeit des Bescheids wird empfohlen, ein Prüfschema zu nutzen, das den Bescheiden beigefügt ist.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Grundsteuer betrifft nahezu alle Bürger in Deutschland, denn Eigentümer müssen diese Steuer jährlich abführen, während Mieter sie indirekt über die Betriebskosten tragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 10. April 2019 eine grundlegende Reform der Grundsteuer angeordnet. Die bisherigen Bemessungsgrundlagen stammten aus veralteten Einheitswerten von 1964 für Westdeutschland und 1935 für Ostdeutschland. Diese Diskrepanz führte dazu, dass Eigentümer aus Westdeutschland aufgrund einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegen die bestehenden Regelungen klagten.

Das Gericht erklärt die geltenden Bestimmungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig, da sie Ungleichbehandlungen und Wertverzerrungen zur Folge hatten. Die letzte Hauptfeststellung für die Immobilienwerte fand, wie erwähnt, 1964 und 1935 statt, weshalb eine Reform unerlässlich war. Der Bundestag und der Bundesrat hatten bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, eine Neuregelung zu verabschieden, um sicherzustellen, dass die Finanzämter bis spätestens 31. Dezember 2024 die neue Grundsteuer erheben können.

Impuls für die Kommunen

Die Grundsteuer spielt eine zentrale Rolle in der Finanzierung der Kommunen, wobei Kommunen eigenverantwortlich über die Höhe des Steuerhebesatzes entscheiden können. Der Bund hat hierbei zwei konkurrierende Reformmodelle vorgestellt: das Kostenwertmodell, welches auf den tatsächlichen Baukosten basiert und vom Großteil der Bundesländer bevorzugt wird, und das Bodenwertmodell, das den Marktpreis des Grundstücks berücksichtigt. Letzteres Modell stößt auf Zustimmung bei den Befürwortern, da es der Immobilienspekulation entgegenwirken soll.

Die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer sind weitreichend: Rund 35 Millionen Grundstücke sind betroffen. Diese Reform birgt das Potenzial für steigende Mieten, da Änderungen an der Grundsteuer von Eigentümern auf die Mieter abgewälzt werden könnten. Fragen zur Grundsteuerbewertung können an das zuständige Finanzamt Delmenhorst gerichtet werden, während bei Fragen zu Hebesätzen die Mitarbeiter der Gemeinde Ganderkesee ansprechbar sind.

Die bevorstehenden Abgabenbescheide aus Ganderkesee sind somit nicht nur ein Symbol für die konkrete Anwendung der Reform, sondern auch ein Schritt in eine neue Ära der Grundsteuer, die von mehr Transparenz und Fairness geprägt sein soll.

Für weitere Informationen wird auf die detaillierten Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, die unter Weser-Kurier, auf bpb.de, sowie auf die offiziellen Dokumente des Bundesverfassungsgerichts einzusehen.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.bpb.de
Referenz 3
www.bundesverfassungsgericht.de
Quellen gesamt
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