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Neuigkeit für Hausbesitzer: Pflichtberatung vor Biozid-Kauf ab 2025!

Ab 1. Januar 2025 sind Haus-Eigentümer verpflichtet, Beratungsgespräche vor dem Kauf von Bioziden zu führen, um chemischen Missbrauch zu verhindern und umweltfreundliche Alternativen zu fördern.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die Haus-Eigentümer und Garten-Besitzer dazu verpflichtet, vor dem Kauf von Bioziden ein Beratungsgespräch zu führen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz überflüssiger Chemikalien zu vermeiden und umweltfreundliche Alternativen sowie präventive Maßnahmen aufzuzeigen. Ob im Einzel- oder Online-Handel, diese Regel gilt universell für alle Käufer. Laut Ruhr24 sollen Käufer über die Risiken informiert werden, die mit dem Einsatz bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf mögliche Vergiftungen von Haustieren.

Die Vorgaben betreffen zahlreiche Biozid-Produkte, die ab 2025 dem sogenannten „Verbot der Selbstbedienung“ unterliegen. Zu den betroffenen Produktarten zählen unter anderem Rodentizide zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten, Insektizide sowie Holzschutzmittel. Auch Produkte zum Schutz von Baumaterialien sind eingeschlossen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Biozid-Verordnung (EU 528/2012), die den Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten in Europa regelt und darauf abzielt, einen hohen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.

Biozidprodukte und ihre Arten

Biozidprodukte werden in vier Hauptgruppen unterteilt: Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte. Insgesamt gibt es 22 verschiedene Produktarten, die spezifisch nach ihren Anwendungsbereichen definiert sind. Eine bedeutende Änderung durch die Biozid-Verordnung war das Wegfallen der Produktart für Schutzmittel von Lebens- und Futtermitteln im Jahr 2013. In Deutschland ist zudem der Einsatz bestimmter Biozidprodukte zur Bekämpfung von Wirbeltieren aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, was sicherstellen soll, dass nur zugelassene Produkte verwendet werden können. Diese Regelungen sind notwendig, um den gesundheitlichen Risiken, die mit der Anwendung von Bioziden verbunden sind, entgegenzuwirken.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist dafür verantwortlich, das Genehmigungsverfahren für Biozid-Wirkstoffe zu koordinieren. Nur Wirkstoffe, die auf einer Positivliste stehen, dürfen in Biozidprodukten verwendet werden. Hersteller sind verpflichtet, die Menge der bereitgestellten Biozidprodukte in Deutschland jährlich zu melden, um eine transparente Überwachung zu gewährleisten.

Präventive Maßnahmen und Verbraucheraufklärung

Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt die neuen Regelungen und sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Öffentlichkeit vor gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen. Zu den empfohlenen präventiven Maßnahmen zählt unter anderem die Aufklärung über die praktischen Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung, bevor auf chemische Mittel zurückgegriffen wird. Dies umfasst unter anderem den Einsatz von physikalischen Barrieren oder natürlichen Feinden von Schädlingen. Durch solche Aufklärung soll der Einsatz potenziell gefährlicher Produkte weiter reduziert werden.

Bereits jetzt ist eine Sensibilisierung für das Thema Biozide wichtig, insbesondere im Hinblick auf das Wohlbefinden von Haustieren und Umwelt. Die neuen Regelungen sind daher nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern auch eine Chance für Haus- und Gartenbesitzer, nachhaltigere und sicherere Wege zur Bekämpfung von Schädlingen zu finden.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.umweltbundesamt.de
Referenz 3
www.baua.de
Quellen gesamt
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